Hallo zusammen,
wie haben sich denn an Euren Gerichten die Zahlen der Neuanträge in den letzten Jahren entwickelt?
An meinem Gericht, einem mittleren hessischen Präsidialgericht, sind diese seit zehn Jahren kontinuierlich rückläufig. So haben sich die Neueingänge in Zwangsversteigerungssachen seit 2009 von damals 291 auf 73 in 2018 reduziert. Die Zahl der Neueingänge in Zwangsverwaltungssachen ist in demselben Zeitraum von 184 auf 7 zurückgegangen. Bereits seit 2014 sind nicht mehr als jährlich höchstens 16 neue Zwangsverwaltungsverfahren anhängig geworden. Langfristig ist zu beobachten, dass es im zehnjährigen Rhythmus 1998/1999 und 2008/2009 eine Eingangsspitze zu verzeichnen gab. Diese blieb 2018 aus und ist auch 2019 nicht zu erwarten. Im Hinblick auf die gegenwärtige mittelfristige Zinspolitik und die Situation am Immobilienmarkt ist auch in den nächsten Jahren nicht mit signifikanten Zuwächsen in den Eingangszahlen sondern eher mit stagnierenden oder gar weiter rückläufigen Zahlen zu rechnen. Es bearbeiten derzeit zwei Kollegen mit nur noch jeweils einem 30%-igen Arbeitskraftanteil Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen.
Wie sieht es bei Euch aus?
Meines Erachtens wäre eine Konzentration nach § 1 Abs. 2 ZVG sinnvoll.