Eine sehr kompakte Form der Internetveröffentlichung praktiziert das AG Wiesbaden (PDF-Datei).
Andere Gerichte veröffentlichen zwar auch die Gläubiger mit Ansprechpartner. Ob allerdings die Nennung des Schuldnernamens unter Datenschutzgesichtspunkten ok ist, zumal das ZVG auch dahingehend geändert wurde, dass der Schuldnername in der Terminsbestimmung nichts mehr zu suchen hat?
Wie handhabt Ihr die Nennung des Gläubigers und des Schuldners im Internet (oder in den sonstigen Veröffentlichungen)?