Irgendwo fehlt mit hier der Durchblick:
Eingetragene Eigentümer sind die seit 2018 geschiedenen Ehegatten zu je 1/2. Im Zuge eines Verfahrens zum Zugewinnausgleich hat der Ehemann seine Hälfte auf die Ehefrau übertragen, im Rahmen eines vor dem Familiengericht protokollierten/geschlossenen Vergleichs wurde die Auflassung erklärt. Der Vergleich wurde lt Protokoll familiengerichtlich genehmigt.
Der geschäftsunfähige Ehemann wurde dabei durch seine Betreuerin vertreten.
Auf Nachfrage, ob die Genehmigung des Betreuungsgerichts erteilt wurde, erhielt ich die Auskunft, dass diese nicht erforderlich sei, da die Richterin den Vergleich im Termin familiengerichtlich genehmigt habe. Dies hat die Richterin den Parteien so erläutert.
Bitte sagt mir, wo das steht, kann das gerade gar nicht nachvollziehen...
Der Antrag wurde mir tel. von der Verfahrensbevollmächtigten d. Ehefrau angekündigt, da sie noch weitere Fragen in der Angelegenheit hatte.
Der Ehemann ist inzwischen- 2 Wochen nach Protokollierung des Vergleichs - verstorben.