Ich möchte meinem Ärger einmal Luft verschaffen. Ich bearbeite beim einem kleinen AG Jugendstrafsachen.
Vermögensabschöpfung kommt daher selten vor. Aber wenn, fehlen mir die Grundlagen.
Eine Schulung hat nicht stattgefunden. Das kann doch nicht wahr sein. Ich bin Inkassobüro, Versteigerer, Verteiler, muss möglicherweise eine Insolvenzverfahren in Gang bringen und, und, und.
Das alles ohne Hintergrundwissen für ein bis drei Verfahren im Jahr. Unglaublich!
Jetzt habe ich einen Fall:
Einziehung von Wertersatz. Eine Kreditkarte wurde entwendet und mit dieser eingekauft. Eine Geschädigte ist lt. Urteil vorhanden. Diese habe ich angeschrieben. Sie teilte mit, dass sie keinen Schaden hätte, da sie die Abbuchungen rechtzeitig stornieren konnte.
Ich bin der Meinung, dass ich jetzt nicht weiter vollstrecken kann, da sich aus dem Urteil nur konkret diese Geschädigte ergibt.
Es gibt Hinweise, in welchen Kaufhäusern die Sachen gekauft wurden. Als Geschädigte wurden diese Kaufhäuser aber nicht angegeben.
Dies habe ich der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Diese besteht aber auf weitere Vollstreckung.
Gibt es eine oberinstanzliche Ebene, die dieses klären kann?