Hallo,
ich hab hier ein handschriftliches Testament vorliegen. Der Ehemann hat seine Frau als Alleinerbin eingesetzt. Die Frau soll von allen Beschränkungen befreit sein.
Sofern diese jedoch wieder heiratet, oder in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, soll der Nachlass an die Kinder fallen.
Ich habe nun einen Antrag der Ehefrau auf Erteilung eines Erbscheins mit o.g. Inhalt. Kinder wurden angehört, keine Einwände.
Habt ihr Bedenken, bzgl. einer eventuell unwirksamen Wiederverheiratungsklausel?