Hallo,
ich habe einer Erinnerung des Sch-vert. gegen den PFÜB vorliegen. Er beantragt den PFÜB aufzuheben, da der Gläubiger zwischenzeitlich verstorben ist.
Die Vollstreckung kann nach de Tod d. GL. nur fortgesetzt werden, wenn die Klausel umgeschrieben ist und dem Sch zugestellt wurde.
Dies ist hier noch nicht erfolgt. Aber kann ich den PFÜB einfach aufheben?