Im Grundbuch ist seit ca. einem Jahr eine Auflassungsvormerkung für XY GmbH i.G. mit Sitz in Z eingetragen.
In Ausübung seiner Vollmacht bewilligt der Notar nun die Eintragung der Eigentumsänderung und beantragt diese. Er äußert sich allerdings überhaupt nicht dazu, dass aus der XY GmbH i.G. mittlerweile wahrscheinlich die XY GmbH geworden ist.
Im Handelsregister wurde vor ca. zehn Monaten die XY GmbH mit Sitz in Z eingetragen. Vor ca. drei Monaten hat diese allerdings Ihren Sitz verlegt.
Der Geschäftsführer und die frühere Anschrift aus dem Kaufvertrag und dem Handelsregister sind identisch. Nach menschlichem Ermessen müsste es sich also bei der heutigen XY GmbH um die ehemalige XY GmbH i.G. handeln, die mittlerweile ihren Sitz verlegt hat.
Kann ich die XY GmbH mit dem neuen Sitz als Eigentümerin eintragen oder hätte der Notar bei der Abgabe der Eintragungsbewilligung hierzu etwas erklären müssen, bzw. ist eine Erklärung dieser Art von Ihm nachzufordern? Wen ja: was muss er erklären?