Hallo!
Ich habe hier einen blöden Fall: Seit Januar 2019 wird von einem Rechtsanwalt, der das Heim vertritt, in dem die Betroffene wohnt immer wieder die Einrichtung einer Betreuung angeregt, weil es seit dem Forderungen aus nicht vollständig gezahlten Heimkosten gibt. Der Sohn der Betroffenen hat eine Heneralvollmacht. Er meldet sich auch immer wieder zur Akte, erläutert, warum die Rückstände entstanden seien (Problene mit der Rentenkasse/ dachte, es sei alles gezahlt) und erklärt, sie ausgleichen zu wollen. Die Betreuungsbehörde hat im April (2020) mitgetilt, dass sie keinen Anlass für eine Kontrollbetreuung seiht, da der Bevollmächtigte Bereitschaft zeigt, die Rückstände auszugleichen. Das tut er wohl auch immer wieder teilweise, es bleibt jedoch immer ein Restbetrag laut dem Anwalt des Heims, erst 4.000 €, dann mal nur noch 1.500 €, jetzt wohl wieder 3.000 €.
Langsam wird mir das hin und her zu doof. Ich bin mir aber unsicher, ob das überhaupt ein Fall für eine Kontrollbetruung ist, oder ob ich gerade vom Rechtsanwalt des Heims dafür instrumentalisiert werde, den Sohn unter Druck zu setzen.
Ich überlege, ihn zu bitten sich erst wieder zu melden, wenn eine Gefahr für die Betroffene besteht, zum Beispiel eine Kündigung des Heimplatzes wegen der Rückstände. Oder reichen evtl. Verzugszinsen/-kosten als Grund für eine Kontrollbetreuung?