Guten Abend,
der Betreuer eines vermögenden Betroffenen hat versäumt, für die Vergangenheit die Zusatzpauschale nach § 5a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (Vermögen über 150.000,00 EUR) geltend zu machen und wollte dies nun für die letzten 15 Monate rückwirkend machen. Ich habe mitgeteilt, dass die isolierte Geltendmachung nicht möglich ist und um Antragsrücknahme gebeten, da über die Ansprüche der Vergangenheit auch rechtskräftig entschieden wurde. Nunmehr beantragt er die volle Vergütung der letzten 15 Monate mit Zusatzpauschale und beantragt gleichzeitig, die bereits erhaltene Vergütung in Abzug zu bringen. Ich kann verstehen, dass das für ihn blöd gelaufen ist, allerdings ist der Anspruch nach meiner Auffassung verwirkt und auch durch den neuen Antrag dürfte es nicht möglich sein, die Zusatzpauschale zu erhalten. Rechtsprechung kann ich nicht finden, nach seiner Mitteilung sei diese Geltendmachung bei anderen Gerichten kein Problem. Als ich mitteilte, dass er ggf. einen Rechtsbehelf gegen meine zukünftige Entscheidung - Absetzung - einlegen könne, war er nicht so begeistert.
Gibt es Erfahrungswerte?