Hallo zusammen,
folgender Fall beschäftigt mich:
Der Betreute wohnt in einem Haus, das einer Erbengemeinschaft gehört. Zu der Erbengemeinschaft gehört auch der Betreute. Ein Erbe hat die Aufhebung der Gemeinschaft (Zwangsversteigerung) beantragt. Versteigerungstermin ist in Kürze. Nun kommt die Betreuerin und fragt an, ob ein Verkauf an einen Interessenten in Betracht komme. Preis über dem Verkehrswert-Gutachten. Die weiteren Erben sind einverstanden, der Betreute jedoch defintiv nicht. Er wohnt in dem Haus und wird dieses - auch nach der Versteigerung - freiwillig nicht verlassen.
Laut Gutachten ist der Betreute mit komplexen Fragen überfordert. Ein Hausverkauf wird er jedoch dennoch verstehen, denke ich. Die Betreuerin hat den Willen des Betreuten zu beachten. Auf der anderen Seite verliert er sein Zuhause auf jeden Fall.
Was meint ihr zu diesem Fall?
Vielen Dank!
Mini One