Mich würden Meinungen bzw. Erfahrungen zu diesem Thema interessieren:
Bei uns ist es - wie wahrscheinlich überall - regelmäßig so, dass die Antragsteller von der Polizei zum Gericht geschickt werden, um nach einer Anzeige wg. Bedrohung, Beleidigung,... eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Unterlagen (Protokoll der Zeugenvernehmung) werden dabei in fast allen Fällen nicht mitgegeben. Die Antragsteller schlucken dann immer erstmal, wenn man ihnen erzählt, wie das Prozedere bei Gericht abläuft und sie jetzt alles nochmal haarklein darlegen müssen, um einen begründeten Antrag zu erhalten. Das Zeugenvernehmungsprotokoll würde in diesen Situationen helfen, weil man zur vertieften Sachverhaltsdarstellung darauf verweisen könnte. Das würde Zeit sparen und - vor allem - die Antragsteller müssten nicht noch einmal im Detail mit den verstörenden Erlebnissen konfrontiert werden.
Mehrfache Nachfragen bei der Polizei ergaben, dass den Anzeigeerstattern eine Kopie des Protokolls der Zeugenvernehmung oder andere Unterlagen überhaupt nicht mitgegeben werden dürfen. Eine Rechtsgrundlage dafür konnte mir niemand nennen. Mir leuchtet auch nicht ein, weshalb das nicht gestattet sein sollte. Auf Gericht erhält ja auch jeder eine Kopie des Protokolls, wenn er eine Erklärung abgegeben hat. Datenschutzrechtliche oder personenschutzrechtliche Gründe wollen mir nicht einfallen.
Vorhin wurde mir von einer Dame bei der Polizei erzählt, dass man diese Unterlagen nur herausgibt, wenn sie von Gericht angefordert werden. Meinen Anruf hat sie als eine solche Anforderung gesehen und die Unterlagen dann hergefaxt. Das kann doch aber nicht die Lösung sein...
Wie läuft das anderswo?