Das Problem ist, dass der Gesetzgeber einen Zweck erreichen möchte, er aber die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel schmähen will.
Das funktioniert nicht.
Das kommt davon, wenn sich ein sozialer bzw. sozialpädagogisch geprägter Gedanke am Maßstab des rechtlich Möglichen und des im Rechtsverkehr Sinnhaften messen lassen muss. Diese Diskrepanz durchzieht das gesamte neue Betreuungsrecht und deshalb wird auch vieles davon in der praktischen Umsetzung scheitern. Oder es wird das Gegenteil von dem erreicht, was man erreichen wollte. Für ausreichend Bürokratie ist jedenfalls gesorgt.
Diese sozialbehördliche Diktatur im neuen Betreuungsrecht ist ein Ausfluss der Politik der letzten 15 Jahre. Letztendlich müssen wir so viele Verfahren wie möglich, an die höchstrichterlichen Instanzen bringen, dass da endlich, bis zur nächsten, umkehrenden Reform, die Eisen eingelegt werden! Das Schlimme ist aber, dass es Betreuungsrichter und Rechtspfleger gibt, die sich an diesem sozialbehördlichen Nasenring wunderschön zum Gespöt durch die Manege führen lassen.
Wenn der Betroffene allein zum Notar rennen kann, dann hat er es gefälligst auch zu tun. Beraten, unterstützen und notfalls Vertreten. Das wir hier immer wieder noch darüber diskutieren müssen.