Hallo,
ich habe hier eine Akte wo ich mir nicht zu 100 % sicher bin, dass eine Abänderung noch möglich ist, hier mal ein kleiner zeitlicher Ablauf:
Dezember 2013 Eingang Antrag VKH
Februar 2014: Bewilligung VKH ( Ehesache + Versorgungsausgleich)
Oktober 2019: Verfahren durch Scheidung beendet
November 2019: Erweiterung VKH Bewilligung (nachehel. Unterhalt), auf Grundlage der 7(!) Jahre alten Erklärung über die pers. u. wirtsch. Verhältnisse...
Die Frist nach § 120 IV a.F. ZPO sollte also gewahrt sein, richtig ?
Im Dezember 2019 erhielt die Partei 15.000,00 Euro zur Erledigung des Verfahrens bzgl. nachehelichen Unterhalts + Zugewinnausgleich.
Ende 2020 landet die Akte nach Auszahlung der Ra-Vergütung das erste mal beim Rechtspfleger, Überprüfung wird eingeleitet, mit Hinweis auf Rückzahlungsverpfl.
Die Partei ist natürlich schockiert, hat Geld längst verbraucht ( Auto das für den Beruf benötigt wird + allg. Lebensführung), das hätte sie ja schon vor 8 Jahren unterschrieben etc....
Ich gehe davon aus, dass eine Rückzahlung trotzdem angeordnet werden kann, weiß aber zB nicht wirklich was in dem alten Hinweisblatt überhaupt drin stand.
Spricht etwas gegen die Anordnung der Einmalzahlung ?