Guten Morgen,
ich habe hier folgenden Fall:
Die Erblasserin verfügt im Testament: Mein Sohn x und mein Sohn y sollen Miterben zu je1/2 werden.
Mein Sohn x soll das Grundstück A erhalten.
Mein Sohn y soll das Grundstück B erhalten.
Meine Serviceeinheit hat genau das im GB vorbereitet. Sohn x im Grundbuch A aufgrund Testament, Sohn y im Grundbuch B eingetragen.
Hätten nicht erstmal x und y in Erbengemeinschaft eingetragen werden müssen und sich dann beim Notar auseinandersetzen müssen?