Hallo
Ich habe hier folgenden Fall
A und B sind Eigentümer eines Grundstücks.
A stirbt und hat seine Frau B als befreite Vorerbin eingesetzt. Die Kinder C und D werden nach Testament Nacherben und Erben des letzten Ehegatten.
Es gibt auch noch eine Pflichtteilsklausel.
B und der Nacherbenvermerk werden eingetragen.
Dann stirbt D und wird von B und C beerbt,da er weder Ehefrau noch Kinder hat. Erbschein liegt vor
Schliesslich überträgt die B das Grundstück an C.der Nacherbenvermerk bzgl C wird dabei gelöscht,der bzgl D nicht. Es wird im Text der Urkunde nur erwähnt,dass D ja von B und C beerbt wurde.
C verstirbt letztlich auch und wird von hr.meier und hr.müller beerbt,hier gibt es ein not.testament
Meier und Müller verkaufen das Grundstück und der Vermerk soll raus
Was muss vorliegen?
Genügt es, dass die Nacherbschaft ja durch die Übertragung von B auf C schon erledigt war und der Vermerk insofern eigentlich obsolet?
Oder
Bedarf es einer Löschungsbewilligung des Nacherben bzw. dessen Erben?
Problem ist auch,dass dieser ,also D, ja von B und C beerbt wurde.
Die leben beide nicht mehr.
C Ist von Müller und Meier beerbt worden..einfach
B Aber hat ja im Testament geregelt dass C und D erben sollen.D hat diesen Fall nicht erlebt,hat keine Kinder.. wächst sein Erbteil der C an?? Reicht deren Zustimmung?
Muss ich das auslegen,oder kann ich einen Erbschein verlangen?
Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank fürs mitdenken