Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel bzgl. eines KFBs auf die Erbin vor. Grundlage ist ein eröffnetes notarielles Testament. Dieses wurde jedoch im Nachlassverfahren angefochten (Testierunfähigkeit der Erblasserin). Ferner hat die Anfechtende einen Erbscheinsantrag nach gesetzlicher Erbfolge gestellt und stützt diesen auf ihre Testamentsanfechtung. Das Erbscheinsverfahren ist nicht entschieden.
Kann ich als "Zivilrechtspfleger" aber doch die Rechtsnachfolgeklausel im Zivilverfahren erteilen, oder? Die Voraussetzungen gem. § 727 ZPO liegen mit dem eröffneten notariellen Testament vor.
Oder gibt es andere fundierte Ansichten? Ich habe nichts dazu gefunden. In einem ähnlichen Fall an einem anderen Gericht (gleiche Parteien) ist die Erteilung der Klausel erfolgt; die Erinnerung dagegen wurde vom Abteilungsrichter zurückgewiesen.
Bin sehr dankbar für eure Ansichten