Die Mutter eines Betreuten ist verstorben. Der Vater hat 2 Testamente. Eines handschriftlich und von beiden Eheleuten unterschrieben. Eines nur von einem Ehepartner unterschrieben. Das Letztere ist zeitlich jünger. M. E. aber rechtsunwirksam..., da nur von einem Ehepartner unterschrieben....
Es könnte sich um ein Berliner Testament handeln. Der Vater möchte es nicht vorlegen.
Wie ist die Praxis in solchen Fällen?