• M.E. passt der § 130d ZPO nicht auf die Insolvenzverwalter, da der Verwalter keine Partei im Sinne von §130a ZPO ist.
    Weiterhin fallen unter §130d ZPO nicht die Berichte



    Der 130d bezieht sich doch auf jede Einreichung durch einen RA. Eine Beschränkung auf Partei lese ich dort nicht .130 d verweist auch nicht auf 130 a

    Das ist ja gerade die Frage.

    Weiterhin fallen Berichte, Schlussrechnungen, Gutachten usw. nicht unter die muss Bestimmung des 130d, sondern unter die kann Bestimmung des 130a ZPO.


  • Sind die beA- Postfächer bei den Adressen der Verwalter eingepflegt? Das macht bei uns der ZBS. Dann müsste noch das Häkchen beim elektronischen Postfach gesetzt werden. Also in jedem Verfahren…

  • Gibt es weitere Erfahrungen mit elektronischen Eingängen und Ausgängen?

    äh, rasussenden per BEA: NRW wohl "Entwicklungsland",eigentlich sollte dies ohne "elektronsiche Akte" möglich sein, aber Land der Bedenkenträger :D
    nun ja Maß- und Mitte, ergo: Mittelmaß :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Mir graut es davor, dass wir die Berichte per beA bekommen und die Kontoauszüge und Forderungsmeldungen per Post. Das würde doch eine unnötige Belastung -hauptsächlich für die Geschäftsstellen- darstellen. Bisher wurde zwar auch viel per beA verschickt, allerdings nur wenn keine Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen beigefügt waren. Hat hier jemand Vorschläge?

  • Mir graut es davor, dass wir die Berichte per beA bekommen und die Kontoauszüge und Forderungsmeldungen per Post. Das würde doch eine unnötige Belastung -hauptsächlich für die Geschäftsstellen- darstellen. Bisher wurde zwar auch viel per beA verschickt, allerdings nur wenn keine Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen beigefügt waren. Hat hier jemand Vorschläge?

    im Nachrichtenfeld der beA-Übermittlung steht: Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen folgen im Original . Ein Ausdruck davon wird auch auf die im Original eingereichten Unterlagen geheftet. Dann muss man halt 2 Tage warten bis man das wieder zusammenfügen kann - entweder die Geschäftsstelle oder der Rpfl

  • Gibt es weitere Erfahrungen mit elektronischen Eingängen und Ausgängen?

    Wir versenden auch an die Verwalter per BeA. An Schuldner- und Gläubigervertreter fangen wir jetzt langsam an.
    Ist am Anfang ein hoher Aufwand für die SE, da die Adressen "govello-IDs" erst erfragt und dann fehlerfrei eingepflegt werden müssen. Das müssen wir selbst machen, einen zentralen Dienst dafür gibt es bei uns nicht.
    Aber selbst das eEB klappt mittlerweile auch.

    Mir graut es davor, dass wir die Berichte per beA bekommen und die Kontoauszüge und Forderungsmeldungen per Post. Das würde doch eine unnötige Belastung -hauptsächlich für die Geschäftsstellen- darstellen. Bisher wurde zwar auch viel per beA verschickt, allerdings nur wenn keine Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen beigefügt waren. Hat hier jemand Vorschläge?

    im Nachrichtenfeld der beA-Übermittlung steht: Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen folgen im Original . Ein Ausdruck davon wird auch auf die im Original eingereichten Unterlagen geheftet. Dann muss man halt 2 Tage warten bis man das wieder zusammenfügen kann - entweder die Geschäftsstelle oder der Rpfl

    So wird es bei uns gemacht.
    Die Verwalter fragen vorher nach, wie wir die Handhabung wollen und richten sich dann -so gut es geht- nach unseren Wünschen. Das klappt hier bisher sehr gut, auch wenn noch lange nicht alles reibungslos läuft.
    Große Systemzusammenbrüche gab es bisher aber nur 1x. :D

  • Mir graut es davor, dass wir die Berichte per beA bekommen und die Kontoauszüge und Forderungsmeldungen per Post. Das würde doch eine unnötige Belastung -hauptsächlich für die Geschäftsstellen- darstellen. Bisher wurde zwar auch viel per beA verschickt, allerdings nur wenn keine Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen beigefügt waren. Hat hier jemand Vorschläge?

    im Nachrichtenfeld der beA-Übermittlung steht: Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen folgen im Original . Ein Ausdruck davon wird auch auf die im Original eingereichten Unterlagen geheftet. Dann muss man halt 2 Tage warten bis man das wieder zusammenfügen kann - entweder die Geschäftsstelle oder der Rpfl

    Das bedeutet doch aber:
    Wir haben jetzt 5 Blätter Papier in unsere Papierakte, wo wir vorher nur 1 Blatt hatten (beA -Nachricht, Prüfvermerk, Transfervermerk, Schreiben ausgedruckt, Schreiben per Post übersandt).

    Ist das so gewollt, ja?

    Weiterhin hat man die Akte zweimal in der Hand, weil der elektronische Posteingang nicht zeitgleich mit dem Eingang per Post kommt.

  • Mir graut es davor, dass wir die Berichte per beA bekommen und die Kontoauszüge und Forderungsmeldungen per Post. Das würde doch eine unnötige Belastung -hauptsächlich für die Geschäftsstellen- darstellen. Bisher wurde zwar auch viel per beA verschickt, allerdings nur wenn keine Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen beigefügt waren. Hat hier jemand Vorschläge?

    im Nachrichtenfeld der beA-Übermittlung steht: Kontoauszüge/Anmeldeunterlagen folgen im Original . Ein Ausdruck davon wird auch auf die im Original eingereichten Unterlagen geheftet. Dann muss man halt 2 Tage warten bis man das wieder zusammenfügen kann - entweder die Geschäftsstelle oder der Rpfl

    Das bedeutet doch aber:
    Wir haben jetzt 5 Blätter Papier in unsere Papierakte, wo wir vorher nur 1 Blatt hatten (beA -Nachricht, Prüfvermerk, Transfervermerk, Schreiben ausgedruckt, Schreiben per Post übersandt).

    Ist das so gewollt, ja?

    Weiterhin hat man die Akte zweimal in der Hand, weil der elektronische Posteingang nicht zeitgleich mit dem Eingang per Post kommt.

    Ist genauso gewollt, wobei bei uns die Sachen direkt auf der Abteilung eingehen (Winsolvenz), weshalb wir den Umweg über die Wachtmeister bzw. den zentralen Posteingang sparen. Das hat grundsätzlich auch vor der Umstellung zum 01.01.2022 ganz gut geklappt, jetzt kommt halt einfach noch mehr per beA. Bei den Sachen, wo noch was per Post kommt, also zum Beispiel bei Prüfungstermin, wo die Tabelle per beA kommt und die Anmeldeunterlagen per Post, legt die Geschäftsstelle die Akte selbstständig auf Frist bis die Papiersachen eingegangen sind. Funktioniert reibungslos.
    Rausgeschickt haben wir vorher auch schon das meiste per EGVP, außer natürlich Unterlagen, die zurückmussten. Funktioniert prima, sogar die eEBs kommen mittlerweile recht zuverlässig zurück :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Bekommt Ihr die Kontoauszüge in kleineren Verfahren elektronisch?
    Druckt Ihr die Kontoauszüge aus? Oder ruft Ihr Euch die entsprechenden Belege nur elektronisch auf?

    Und was macht Ihr nach Prüfung mit den elektronisch übersandten und ggf. ausgedruckten Kontoauszügen?

    Bei uns landet alles in der Wachtmeisterei, wo auch alles ausgedruckt wird...

  • Bei uns hat man den Mist doppelt in der Akte, da erst die Wachtmeister ausdrucken, diesen Ausdruck in die Abteilungen senden, diese dann ausdrucken und die Akte vorlegen. Zeitliche Verzögerungen inbegriffen.

    :confused:

    Verstehe ich das so richtig, dass bei euch in der Abteilung dasselbe, was schon die Wachtmeister ausgedruckt haben, ein zweites Mal ausgedruckt wird?

    Bei uns drucken auch die Wachtmeister und bringen das Papier in die Abteilung. Dann ordnet die Geschäftsstelle das Papier in die Papierakte und ordnet den elektronischen Eingang dem Verfahren in ForumStar zu. Die Geschäftsstelle druckt nichts aus.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer


  • Bei uns drucken auch die Wachtmeister und bringen das Papier in die Abteilung. Dann ordnet die Geschäftsstelle das Papier in die Papierakte und ordnet den elektronischen Eingang dem Verfahren in ForumStar zu. Die Geschäftsstelle druckt nichts aus.

    So wird das bei uns auch gemacht.
    Den zentralen Druck bei den Wachtmeistern kann man ja schwer stoppen, also druckt bei uns eben die SE nix aus.
    Außer es sind Sachen (mit roter Taschenlampe?) als "Eilt" gekennzeichnet. Die werden durch die SE ausgedruckt, in die Papierakte gepackt und mit Rothülle dem zust. Rpfl. gebracht.

  • sowas geht in unserem Entwicklungsland nicht (NRW).
    Die Dualität zwischen BeA-Eingang und "Präsenz-Übermittlung" wird und muss bleiben ! Ich hab da bei mir ein eigenes Fach eingerichtet, und hol mir dann die Kartons mit den Belegordnern bei der Geschäftsstelle ab, so wie sich das gehört.
    I.Ü sind Belegunterlagen grds. nicht per BeA zu übermitteln, der Verwalter, der auf die Idee kommen sollte, ist schon Teilnehmer des "auto-delistings" :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Bekommt Ihr die Kontoauszüge in kleineren Verfahren elektronisch?
    Druckt Ihr die Kontoauszüge aus? Oder ruft Ihr Euch die entsprechenden Belege nur elektronisch auf?

    Und was macht Ihr nach Prüfung mit den elektronisch übersandten und ggf. ausgedruckten Kontoauszügen?

    Bei uns landet alles in der Wachtmeisterei, wo auch alles ausgedruckt wird...


    Das Übersenden von Kontoauszügen bei beA haben wir schon letztes Jahr im Keim erstickt, als es aufkam. Wobei ich mich nicht sperre, wenn es mal ein kleiner Kontoauszug mit einer klitzekleinen Buchung ist. Aber grundsätzlich verlangen wir die per Post. Was ausgedruckt wird,kommt in die Akte und da Kontoauszüge da regelmäßig nicht hingehören, möchte ich die nicht online haben. Wobei man sich wahrscheinlich auch auf den Standpunkt stellen könnte, dass man sie nur am PC öffnet, seine Buchungsliste abhakt und nicht ausdruckt. Ich denke, da muss jeder seinen eigenen Weg finden. Für die Verwalter ist online bzw. per beA vermutlich komfortabler, weil eh das meiste über Online-Banking oder sowas in der Art läuft.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Bekommt Ihr die Kontoauszüge in kleineren Verfahren elektronisch?
    Druckt Ihr die Kontoauszüge aus? Oder ruft Ihr Euch die entsprechenden Belege nur elektronisch auf?

    Und was macht Ihr nach Prüfung mit den elektronisch übersandten und ggf. ausgedruckten Kontoauszügen?

    Bei uns landet alles in der Wachtmeisterei, wo auch alles ausgedruckt wird...


    Das Übersenden von Kontoauszügen bei beA haben wir schon letztes Jahr im Keim erstickt, als es aufkam. Wobei ich mich nicht sperre, wenn es mal ein kleiner Kontoauszug mit einer klitzekleinen Buchung ist. Aber grundsätzlich verlangen wir die per Post. Was ausgedruckt wird,kommt in die Akte ....

    Ist das so zwingend? :gruebel: Vielleicht gibt es bereits Regelungen zum vergleichbaren Fall am Betreuungsgericht?

    Dort werden die per Post durch den Betreuer mit der Rechnungslegung eingereichten Kontoauszüge (und weiteren Belege) nach Prüfung der Rechnungslegung zurückgegeben. Nur weil der Betreuer jetzt auf die Idee kommt, dass die Einreichung auf elektronischem Weg praktischer (für ihn) ist, kann das doch nicht zum Ergebnis führen, dass man nun plötzlich alle Rechnungslegungsunterlagen in die Akte heftet.

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