Nein, die Entscheidung ist unverständlich. Die ganze Diskussion über die Sicherheitsleistung und Saalkapazität ist zwar interessant und durchaus würdig, das sie geführt wird; der springende Punkt ist aber, dass hier seitens des LG offenbar eine Beschwerdeberechtigung gesehen wurde, wo keine ist. Wenn jeder Bietinteressent Zuschlagsbeschwerde einlegen könnte - gute Nacht.
Solange die Entscheidung nicht veröffentlicht ist, ist eine Diskussion über deren Inhalt schwierig.