brauche mal eure Hilfe.
Testament in dem die Tochter aus erster Ehe der vorverstorbenen Ehegattin als Alleinerbin eingesetzt wurde.
Diese schlägt nach erhalt der Eröffnungsniederschrift aus mit der Begründung ,,zum Schutz vor eventuellen Gläubigeransprüchen. Über den Nachlass ist nichts bekannt.''
Es wurde ein NLP bestellt. Dieser teilt mit, dass Nachlass von über 50 T € vorhanden ist.
Bei der o.g. Alleinerbin wurden Kosten für werthaltigen Nachlass in Rechnung gestellt. Die zuständige Rpfl hat ihr am 02.10.2020 telefonisch mitgeteilt, dass der Nachlass nicht überschuldet ist.
Am 22.06.2021 fechtet sie durch Protokollierung beim Nachlassgericht die Ausschlagung an und teilt hier mit, dass sie erst durch Mitteilung des NLP vom 31.05.2021 Kenntnis davon hatte, dass der Nachlass nicht überschuldet ist.
Gesetzliche Erben sind nicht bekannt.
Nun reicht sie einen ESA + eine vom Notar beglaubigte Anfechtung der Ausschlagung samt Anfechtung der Fristversäumnis zur Anfechtung ein. Begründung: aufgrund der Pandemie kein Termin erhalten und zum Notar ist sie nicht weil sie erst das Geld hierfür zusammensparen musste.
1) Würdet ihr einen Pfleger für die unbekannten gesetzlichen Erben bestellen für das Erbscheinsverfahren ?
2) Würdet ihr die Anfechtung der Ausschlagung und die Anfechtung der Fristversäumnis unter den o.g. Gesichtspunkten durchgehen lassen ?