Hallo, liebe Forenmitglieder,
zum 1.1. tritt § 14b FamFG in Kraft. Rechtsmittel müssen durch RAe und Behörden in elektronischer Form eingereicht werden. Auch Notare müssen zwingend Rechtsmittel in elektronischer Form einreichen. Gilt das auch für Rechtsmittel, die Notare nicht im eigenen Namen einlegen (wird ja eh eher selten sein), sondern die sie in Vollmacht für die Beteiligten einlegen?