Verdacht auf Rheuma - und nun?

  • Hey ihr Lieben,

    ich war heute beim Sportmediziner und Orthopäden, der mir die Schockdiagnose Verdacht auf Weichteilrheumatitis und Fibromyalgie eröffnete. Was mache ich denn jetzt? Im Moment bin ich noch Anwärterin und musst Coronabefingt noch keine Untersuchung beim Amtsarzt ablegen. Die soll nächstes Jahr nach der Abschlussprüfung nachgeholt werden. Ist jetzt alles zum scheitern verurteilt? Mir macht der Unterricht bisher wirklich viel Spaß und die Noten stimmen auch….😥😭

  • Das wichtigste ist zunächst abzuklären, ob sich der Verdacht bestätigt und eine entsprechende Therapie einzuleiten. Dann wird sich zeigen, wie die Erkrankung voranschreitet und welche Prognose besteht. Ohne ausführliche Diagnostik, darauf aufbauende Therapie und eine daraus ableitbare Prognose könnte es beim Amtsarzt schwierig werden. Gegebenfalls, je nach Einschränkung, ist eine Feststellung des GdB hilfreich, weil der öD besondere (Schwer-)Behindertenfürsorge hat. Ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung kann sicher auch informativ sein.

    Eine verbindliche Aussage wird man im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht treffen können. Aber selbst wenn es mit der Verbeamtung nicht klappen sollte, erfolgt regelmäßig (LSA, SN) die Einstellung als Angestellte:r, wenn der Rest stimmt. Auch eine Bewerbung im öD außerhalb der Justiz als Angestellte:r hat gute Chancen. Da ist dann eher der Abschluss ausschlaggebend.

    Also lass Dich nicht unterkriegen und konzentriere Dich auf das Studium und die Therapie. Ich wünsche Dir für beides ehrlichen Herzens maximale Erfolge.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Also der hat lediglich den Verdacht, dass du sowas haben könntest? Eine klare ärztliche Diagnose hast du nicht?

    Dann würde ich an deiner Stelle die Arzt-Rechnung stillschweigend privat aus eigener Tasche bezahlen und das Thema erstmal bis zur Lebenszeitverbeamtung komplett vergessen...

    Willst du mit einer ausdiagnostizierten chronischen Erkrankung zum Amtsarzt, kannst du gleich aufhören zu studieren.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6


  • Willst du mit einer ausdiagnostizierten chronischen Erkrankung zum Amtsarzt, kannst du gleich aufhören zu studieren.


    Das halte ich für falsch! Soweit ich mich mal belesen habe, ist einziges Kriterium für den Amtsarzt die Frage, ob man sicher absehbar seine Dienstzeit nicht wird ableisten können. Ich habe in den letzten Jahren einige Anwärter mit zum Teil auch massiven chronischen Erkrankungen gehabt. Die sind mit vorherigem Amtsarztbesuch so eingestellt worden.
    Ich würde weiterstudieren und abwarten. Mal ganz abgesehen davon, dass ein abgeschlossenes Studium nicht nur zum Arbeiten als Rechtspfleger im Staatsdienst befähigt. Abbrechen ist bei Spaß an der Sache und guten Noten überhaupt keine Option!

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich habe als Anwärter seinerzeit (2014) eine Krebsdiagnose gestellt bekommen und wurde später trotzdem Beamter auf Probe und schließlich auf Lebenszeit. Natürlich habe ich mir so wie du auch große Sorgen gemacht, wie es denn nun weitergehen soll und ob eine Übernahme überhaupt noch klappen kann.

    Ich habe mir einen GdB für die Zeit der Heilungsbewährung anerkennen lassen, da die Anerkennung auch eine gewissen Schutz verspricht. Kurz vor den Prüfungen ist die Anerkennung ausgelaufen und ich musste auf Verlangen meines OLG ein weiteres mal zum Amtsarzt. Man, da habe ich echt bereut die Erkrankung durch die Anerkennung des GdB überhaupt meinem Dienstherren bekannt gemacht zu haben (abgesehen mal von der Beantragung von Beihilfeleistungen, die ich unmöglich hätte selbst tragen können)! Bei den amtsärztlichen Untersuchungen gab es dann aber Gott sei Dank keine größeren Probleme, was aber sicher auch hätte anders laufen können.

    Ich drücke dir die Daumen, dass sich gute Behandlungsmöglichkeiten finden. Wenn dir das Studium liegt, zieh es weiter durch!


  • Willst du mit einer ausdiagnostizierten chronischen Erkrankung zum Amtsarzt, kannst du gleich aufhören zu studieren.

    Ich würde weiterstudieren und abwarten. Mal ganz abgesehen davon, dass ein abgeschlossenes Studium nicht nur zum Arbeiten als Rechtspfleger im Staatsdienst befähigt. Abbrechen ist bei Spaß an der Sache und guten Noten überhaupt keine Option!

    Du hast völlig recht. Das war ein bisschen sehr überspitzt. Ich sag mal besser: "Willst du mit einer ausdiagnostizierten chronischen Erkrankung zum Amtsarzt? Das würde ich eher nicht machen." Beim Amtsarzt ist es wie auf hoher See... Bei uns wurde damals knallhart ausgesiebt: Wer ne chronische Erkrankung hatte, wurde kein Beamter. Kollegin hat es erschwischt, weil sie dummerweise kurz vor ihrer Lebenszeitverbeamtung ausgeplaudert hat, dass sie einen Tinitus hat. Die Info ist bei der Personalstelle gelandet, Vorladung zum Amtsarzt und dann war es das erstmal mit der Verbeamtung. Sie ist erst Jahre später dann doch noch verbeamtet worden. Anderer Kollege ist wegen starkem Übergewicht und Diabetes nicht übernommen worden. Aber das waren auch Zeiten, in denen die Bewerber Schlange standen für nen Beamtenjob.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Als ich damals (2016) beim Amtsarzt war, wurde auch ein Gespräch zu Vorerkrankungen in der Familie geführt. In meiner Familie gibt es einige Fälle mit einer Rheuma-Erkrankung, sodass auch ich ein nicht geringes Risiko habe, irgendwann mal Rheuma diagnostiziert zu bekommen. Der Amtsarzt meinte damals, dass ich mit dieser Einschätzung für eine Laufbahn beim Zoll rausgewesen wäre, bei der Laufbahn als Rechtspfleger sei das aber nicht so tragisch...

    Für mich gab es daher keinen Nachteil.

  • Als ich damals (2016) beim Amtsarzt war, wurde auch ein Gespräch zu Vorerkrankungen in der Familie geführt. In meiner Familie gibt es einige Fälle mit einer Rheuma-Erkrankung, sodass auch ich ein nicht geringes Risiko habe, irgendwann mal Rheuma diagnostiziert zu bekommen. Der Amtsarzt meinte damals, dass ich mit dieser Einschätzung für eine Laufbahn beim Zoll rausgewesen wäre, bei der Laufbahn als Rechtspfleger sei das aber nicht so tragisch...

    Für mich gab es daher keinen Nachteil.

    Es ist natürlich ein Unterschied zwischen "Rheuma in der Familie" und einer in jungen Jahren diagnostizierten tatsächlich vorliegenen Rheumaerkrankung. Das Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit liegt dann ja geradezu auf der Hand.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Als ich damals (2016) beim Amtsarzt war, wurde auch ein Gespräch zu Vorerkrankungen in der Familie geführt. In meiner Familie gibt es einige Fälle mit einer Rheuma-Erkrankung, sodass auch ich ein nicht geringes Risiko habe, irgendwann mal Rheuma diagnostiziert zu bekommen. Der Amtsarzt meinte damals, dass ich mit dieser Einschätzung für eine Laufbahn beim Zoll rausgewesen wäre, bei der Laufbahn als Rechtspfleger sei das aber nicht so tragisch...

    Für mich gab es daher keinen Nachteil.

    Es ist natürlich ein Unterschied zwischen "Rheuma in der Familie" und einer in jungen Jahren diagnostizierten tatsächlich vorliegenen Rheumaerkrankung. Das Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit liegt dann ja geradezu auf der Hand.

    Das mag ja alles sein. Aber es macht wenig Sinn, jetzt in die Glaskugel zu schauen und Snyx verückt zu machen. Weder steht die Diagnose fest, noch der klinische Verlauf und schon gar nicht, ob es zu einer dauerhaften Dienstunfähigkeit kommt. Wenn Snyx das Studium liegt, sollte sie es erfolgreich zu Ende führen. Was später einmal der Amtsarzt sagt, wissen wir nicht. Zumal das wohl auch von dessen/ deren jeweiligen Sichtweise und Gerüchten zufolge, von der Tagesform abhängt. Von daher sehe ich im Moment keinen Anlass, den Bettel hinzuschmeißen. Selbst wenn es nicht klappt, mit einem abgeschlossenen Rechtspflegerstudium kann man allemal etwas anfangen.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Wenn ich mich richtig erinnere, sind um die Jahrtausendwende herum die sehr strengen Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von der Rechtsprechung gemildert worden.
    Die gegenteiligen Erfahrungen könnten daher auch darauf zurück zu führen sein, dass sie verschiedene Zeitpunkte betreffen.

  • Ich könnte mir auch vorstellen, dass einige Horrorberichte älterer Kollegen infolge von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und infolge von Bewerbermangel heute so nicht mehr zutreffen.

    Ich würde auch das Studium durchziehen, die Rechnungen erst einmal aus privater Tasche bezahlen und die Sache nicht an die große Glocke hängen, zumal es erst einmal eine Verdachtsdiagnose ist. Auch wenn ich kein Mediziner bin und bei der Diagnose ohne zu googl*en nur ungefähre Vorstellungen habe, könnte es auch so sein, dass bei der amtsärztlichen Untersuchung eine Verbeamtung oder Verbeamtung auf Lebenszeit noch zurückgestellt werden und wenn Du bis dahin in einer etwaigen verlängerten Probezeit Deinen Dienst ohne größere Ausfälle versiehst, es trotzdem mit einer Lebenszeitverbeamtung klappt.

    Wobei ich mich nicht auskenne, inwieweit man verpflichtet ist, als (angehender) Beamter gesundheitliche Probleme von sich aus anzusprechen. Da würde ich mir an Deiner Stelle mal ein paar VG-Urteile querlesen, um die Tendenz abzuklären. Als normaler Arbeitnehmer muss man im Vorstellungsgespräch und bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags im Regelfall ja nicht von sich aus seine gesundheitlichen Probleme auf dem Tisch ausbreiten und Fragen des Arbeitgebers hierzu müssen idR nicht beantwortet werden, bei Beamten könnte das aber ein wenig anders sein.


  • Willst du mit einer ausdiagnostizierten chronischen Erkrankung zum Amtsarzt, kannst du gleich aufhören zu studieren.


    äh was? Meine Freundin wurde trotz Diagnose: Morbus Crohn und einem Schub nur wenige Wochen vor der Amtsärztlichen Untersuchung von ihrem Dienstherren in der Anwärterlaufbahn eingestellt. Auch ihre PKV hat zwar kurz gemeckert, unter Verweis auf die Öffnungsklausel wurde dann trotzdem eine Versicherung möglich.

    Und im Studium hatte ich auch eine Kollegin die trotz Diagnose (Morbus Crohn) und Schüben eingestellt und verbeamtet wurde. Einzige Folge war, dass sie in Folge von Fehltagen glaube ich einen Theorieabschnitt wiederholen musste.


    Dann würde ich an deiner Stelle die Arzt-Rechnung stillschweigend privat aus eigener Tasche bezahlen und das Thema erstmal bis zur Lebenszeitverbeamtung komplett vergessen...


    Bis zur endgültigen Diagnose wäre das natürlich immer eine Option. Viel hängt auch immer vom jew. Amtsarzt ab. Die zuständige Ärztin bei mir (frisch operierter VKB-Riss) oder meiner Freundin waren froh dass man offen drüber redet, haben da aber selbst nie ein Problem gesehen.

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