Liebes Forum,
folgender Sachverhalt:
eigenhändiges (gemeinschaftliches) Testament der Eheleute, in dem Sie sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben. Das Testament ist nur von der Ehefrau geschrieben und unterschrieben, aber in der Wir-Form geschrieben. Danach folgt eine weitere Seite, welche mit "Anhang zum Testament" überschrieben ist (gleiches Datum), in dem die Ehegatten Schlusserbeneinsetzung getroffen haben. Dieser "Anhang" ist dann von beiden Ehegatten unterschrieben worden.
Die Ehefrau beantragt nun nach dem Ehemann einen Alleinerbschein.
Ausgeführt zum o.g. Sachverhalt wurde nichts. Grundlage sei das Testament.
Wie seht ihr das?