Zunächst sollte das sicher § 1899 Abs. 4 BGB werden.
nee, 1817 war schon richtig. Ist künftig dort geregelt. (siehe neue Fassung hier).
Ja, viele Verfahren (knapp 40).
Und naja, bei einem Vereinsbetreuer gibt es halt keine normale RL....
Allerdings hilft mir deine Antwort insoweit, als dass ich die aktuelle Regelung nicht auf dem Schirm hatte (mache erst seit Kurzem wieder betreuung). und dann gehört die Frage ja genau genommen nicht hier rein, weil es keine Frage speziell zum neuen Recht ist.
Insofern: sorry, ich mache ggf. mal ein gesondertes Thema dazu auf.