Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der ViKo pp.

  • Wenn das eine Ermessensentscheidung ist, müsste ja überprüfbar sein, ob ich mein Ermessen korrekt ausgeübt habe. Daher müsste ich konsequenterweise in einem gesonderten AR-Verfahren eine rechtsmittelfähige Entscheidung treffen, oder?

    So sehe ich das aktuell auch.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Naja, da der Erfüllungsaufwand bei einmalig 176.600 € für die Anschaffung und 114.790 € jährlich für den Betrieb betragen soll (Seite 3 des Referentenentwurfs), wird es das wohl nicht werden.

    Gilt der Betrag für jedes Gericht in Deutschland oder bekommt jedes Gericht in Deutschland einen Flux-Kondensator?

    Wer kommt eigentlich immer auf diese Beträge?

    Die Zusammensetzung der Summen ergibt sich aus S. 29 des Referentenentwurfs unter "bb) Abgabe von Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle per Bild- und Tonübertragung".

    Aber wieso werden da für die ordentliche Gerichtsbarkeit nur die Amtsgerichte aufgeführt, wo es doch an den Landgerichten Rechtsantragstellen gibt? Außerdem glaube ich nicht, dass die "638 Amtsgerichte in Deutschland" nur "jeweils einen Arbeitsplatz ihrer Geschäfts- und Rechtsantragstellen mit videokonferenzfähiger Ausstattung" auszustatten hätten.

    Wer hat denn da recherchiert und gerechnet? :rolleyes:

    "Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich völlig sicher, dass ich es schaffe." - Pippi Langstrumpf

  • Die Zusammensetzung der Summen ergibt sich aus S. 29 des Referentenentwurfs unter "bb) Abgabe von Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle per Bild- und Tonübertragung".

    Wer hat denn da recherchiert und gerechnet? :rolleyes:

    Vermutlich keiner.

    Ich hab das mal nachgeholt.

    Macht 276,80 € Erstbeschaffung je AG, 179,92 für den jährlichen Betrieb, also rund 15 € pro Monat je AG.

    So richtig komme ich nicht drauf, welche ausgefeilte Videokonferenztechnik da angeschafft wird :/ . Das wird mit einem Smartphone schon knapp...

    Alternativ gibt es vielleicht nur noch eine zentrale Video-RASt für ganz Deutschland, dann ist der Betrag fast stimmig... 8)

  • Vermutlich ist das wieder so eine geschönte Rechnung,.

    Der Rechnung liegt vermutlich die Überlegung zugrunde, dass die ganzen Amtsgerichte für die Onlineverhandlung ja schon Videokonferenzanlagen haben. Daher wurden vermutlich nur Kosten für weitere Lizenzen kommerzieller Videokonferenzprogamme und Schulungsaufwand berücksichtigt.

    Dass die vorhandenen Anlagen aber für (richterliche) Tätigkeiten in Sitzungssälen benötigt werden und daher für die RaSt weitere Hardwaresätze angeschafft werden müssten, hat keiner Bedacht. Selbst wenn man eine Billiglösung mit Webcam vom Discounter und dem günstigsten Headset wählt, kann das nicht hinkommen (zumindest wenn mehrere Leute parallel RaSt machen).

  • Mal ganz davon abgesehen, dass wir technisch massive Probleme kriegen werden. Schon jetzt sind die Server in der zentralen Netzwerkumgebung (Citrix) regelmäßig mächtig ausgelastet und ein normales Arbeiten mit TSJ/JUDICA kaum möglich, da zwischen Klick und Reaktion des Programmes auch gerne mal Minuten liegen können.

    Dabei dann noch zusätzliche flüssige Videokonferenzen zu haben - die meines Erachtens nur mit Termin laufen können -, schwierig. Ich bin ja erstaunt, dass das bei den Sitzungen zu laufen scheint.

    Generell könnte ich mir gut vorstellen, dass Kirchenaustritte auf diesem Wege erfolgen können (mit Signatur über den BPA, wie zuvor schon erwähnt) und generell Erklärungen, die zu Protokoll des UdG erfolgen können, so gehandhabt werden könnten. Wir Rpfl werden davon erstmal nichts haben, da schließe ich mich den vorherigen Überlegungen an.

    ALLERDINGS: Ich bin mir sicher, dass Lösungen für diese Probleme irgendwann gefunden werden und die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Und ich finde es gut! Ich schließe z.B. viele Versicherungen online ab, die mich viel Geld im Jahr kosten und kann auf dem Smartphone digital meine Unterschrift leisten. Ich gebe meine Steuererklärung digital ab. Nur bei uns geht - außer einer Terminbuchung und dem Mahnbescheid - online gar nichts. Und selbst der Online-Mahnbescheid erfordert es noch, dass ich etwas ausdrucke. Die Überlegungen gehen daher m.E. in die richtige Richtung.

    Ich befürchte nur, dass es - wie bei allen Fortschritten - wieder zu kurz gedacht sein wird und viele technische Möglichkeiten, die jetzt schon bestehen, nicht einmal in Betracht gezogen werden.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • So den Vikos: Die laufen hier in der Homeumgebung über Jitsi und daher unabhängig von Citrix.

    Die laufen ziemlich stabil, es kommt nur sehr selten zu Problemen.

    Ich muss allerdings feststellen, dass es massive technische Probleme auf Seiten der Anwaltschaft gibt. Dazu kommen noch Bedienungsfehler. Insofern kommt es gefühlt zumindest bei jeder 4. ViKo zu Problemen.

  • (mit Signatur über den BPA, wie zuvor schon erwähnt)

    Auch den technischen Aufwand dafür - und nicht zuletzt die erforderliche Bandbreite aufgrund der maximalen Reaktionszeiten - darf man nicht unterschätzen. Gefühlt 95% der Online-Beurkundungsaufträge scheitern an technischen Problemen auf Kundenseite.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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