• Du kannst als Beamter nicht zwei Herren dienen. Wenn die Kommune es ernst meint, händigt sie dir die Urkunde aus und du bist beim Land automatisch raus. Das wäre ein nahtloser Übergang von einem Beamtenverhältnis ins andere. Ob es dabei für dich Nachteile gibt, weiß ich nicht. Wenn die Kommune keine „Raubernennungen“ durchführt, ist dieser Weg versperrt.

    Auch wenn du um Entlassung bittest, kann das dein bisheriger Dienstherr nicht verhindern, nur bis zu einem gewissen Grad verzögern. Hier gehst du natürlich ins Risiko.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Welche Möglichkeiten für einen Wechsel von der Justiz zu einer Kommune gibt es, wenn das OLG (Bayern) der Versetzung nicht zustimmen will?

    Zu meinem Fall:

    Ich habe mich auf eine freie Stelle bei einer Kommune beworben, Bewerbungsgespräch, mündliche Zusage von der Kommune, Personalakte wurde bereits eingesehen. Mein OLG (Bayern) will der Versetzung aufgrund Personalmangels jedoch nicht zustimmen.

    Danke :)

    Oben genannte Raubernennung ist im Hinblick auf Deinen Beamtenstatus grds. (für Dich) die sauberste Lösung.

    Alternativ kann Du Deine Entlassung beantragen. Diese ist zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie aber kann so lange hinausgeschoben werden, bis die Amtsgeschäfte des Beamten ordnungsgemäß erledigt sind, längstens jedoch drei Monate, Art 57 BayBG.

    Wenn Du eine feste Zusage (einschl. Zustimmung Personalvertretung) hast, wäre das eine Option. Der Rest ist dann Abstimmungssache mit der Kommune.

  • Vielen Dank für Eure Antworten :)

    Hätte eine "Raubernennung" Nachteile für mich?

    Stellenweise wird davon geschrieben, dass bei einer Raubernennung die Erfahrungsstufen nicht übernommen werden können oder auch, dass man nicht die vollen Pensionsansprüche hat.

  • Vielen Dank für Eure Antworten :)

    Hätte eine "Raubernennung" Nachteile für mich?

    Stellenweise wird davon geschrieben, dass bei einer Raubernennung die Erfahrungsstufen nicht übernommen werden können oder auch, dass man nicht die vollen Pensionsansprüche hat.

    Ich kenne eine Raubernannte und melde mich mit ihrer Antwort (war aber nicht in Bayern). Tippe auf "Es kommt drauf an" - irgendwas hat sie sie mal von einer Strafzahlung erwähnt, die ihr neuer Dienstherr leisten musste. Da schien es auch um die vom alten Dienstherrn gebildeten Pensionsrücklagen zu gehen.

    Edit mit Antwort:

    Erfahrungsstufen:

    Es kommt drauf an. Erfahrung im öffentlichen Dienst ist Erfahrung im öffentlichen Dienst. Bei einem Wechsel auf Länderebene kommt es deshalb grundsätzlich zu keinem Verlust von Erfahrungsstufen. Passiert das doch, gibt es Vorschriften, nach denen Raubernannte für den Verlust eine Ausgleichszahlung erhalten.

    Pensionsbezüge:

    Die raubernennende Behörde muss einen davon freikaufen (und tut das auch). Für den Beamten hat das also keine Auswirkungen. Das gab's bei der Kollegin dann auch schriftlich. Ich zitiere sie kurz/grob insgesamt: Sie hat durch den Wechsel nur gewonnen, nichts verloren.

    Wie gesagt, war aber nicht Bayern und auch nicht die Kommune.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

    Einmal editiert, zuletzt von Schneewittchen (14. Juni 2023 um 16:16) aus folgendem Grund: Edit weil Antwort eingegangen

  • Vielen Dank! :)

  • Nachtrag:

    Eine Raubübernahme will die andere Behörde nicht vornehmen. Stattdessen soll der Wechsel über eine Neueinstellung, also Neu-Ernennung, erfolgen.

    Hat hier jemand Erfahrungswerte? Ist eine Neueinstellung für mich positiv? Davor müsste - so wie ich es bis jetzt verstanden habe - eine Kündigung beim OLG erfolgen?

  • Nix Kündigung. Du mußt um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten (mit allen daraus folgenden Konsequenzen).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nix Kündigung. Du mußt um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten (mit allen daraus folgenden Konsequenzen).

    Ein mir bekannter Fall (Bundeslandwechsel von vor 20 Jahren) ging mit dem Verlust aller gesammelten Erfahrungsstufen/Beförderungen einher. Neueinstellung durch das aufnehmende Bundesland auf A9 Erfahrungsstufe 1.

    Muss man sich überlegen, ob man das will.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Danke!

    Also wäre aktuell eher von einem Wechsel abzuraten.

    Die neue Behörde hat mir noch mitgeteilt, dass ein Wechsel für mich - nach Auskunft der Versorgungskammer - keine negativen Auswirkungen bzgl. der Pensionsansprüche haben soll, da seitens der Versorgungskammer für jeden Beamten ein Versorgungsabschlag gezahlt wird, auf welchen dann zurückgegriffen werden kann.

    Eine Zusage zu 100% kann jedoch noch nicht gegeben werden, ebensowenig, wie es sich mit der Übernahme der Erfahrungsstufen und Beförderungen verhält.

    Vllt. weiß diesbezüglich jemand mehr? :)

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