Ich habe ein privatschriftliches Testament mit diesem Inhalt (vollständig wiedergegeben):
„Wir (Eheleute) setzen uns gegenseitig zu Erben unseres gesamten Nachlasses ein.
Nach dem Tode des Längstlebenden soll der dann noch vorhandene Nachlass auf die Kinder zu gleichen Teilen übergehen.
Sollte der Längstlebende von uns sich wieder verheiraten, so soll gesetzliche Erbfolge eintreten.“
Der Ehemann ist nun verstorben.
Würdet ihr das Testament auch so auslegen, dass die Ehefrau zu 1/2 Anteil Vollerbin ist. Nacherbfolge ist bezüglich 1/2 Anteils angeordnet. Sie tritt ein entweder
a)mit der Wiederverheiratungsklausel der Vorerbin für einen 1/4 Erbteil zugunsten von Kind A und für 1/4 Erbteil zugunsten von Kind B und beim späteren Ableben der Vorerbin für den verbleibenden 1/2 Erbanteil der Vorerbin zugunsten von A und B zu gleichen Teilen oder
b) mit dem Ableben der nicht wiederverheirateten Vorerbin zugunsten von A und B zu gleichen Teilen.
Zu a) und b) Die Vorerbin ist -soweit zulässig- von den gesetzlichen Beschränkungen der Vorerbschaft befreit.
Ersatznacherben sind die Abkömmlinge der jeweiligen Nacherben zu gleichen Stammanteilen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.