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RE: Grundstück in der Masse?
[…]
Den vereinbarten Kaufpreis bekommt der IV aber dennoch nur, wenn er das Grundstück lastenfrei übereignen kann. Wenn dafür kein Geld da ist und der Grundpfandgläubiger versteigert, klappt das nicht.
Den vereinbarten Kaufpreis bekommt der IV aber dennoch nur, wenn er das Grundstück lastenfrei übereignen kann. Wenn dafür kein Geld da ist und der Grundpfandgläubiger versteigert, klappt das nicht.
tom
Geht es dabei um den gleichen Fall?