Kannst du das für A9 - A13 im Zusammenhang mit der sachlichen Unabhängigkeit vielleicht näher erläutern? Verstehe ich gerade nicht...
Eigentlich müßte doch jeder Dienstposten bewertet und einer "A irgendwas" werden. Das ist in der allgemeinen Verwaltung, Finanzverwaltung etc. auch erfolgt. Da die Rechtspflegeraufgaben aber eine solche Bandbreite aufweisen und man mit dieser einen Qualifikation alles dabei abdecken kann ... konnte man sich bisher eine Bewertung ersparen und die Spreizung nur für Rechtspfleger stehen lassen. So die simple Kurzfassung wie ich die Erklärung verstanden habe.