Höhergruppierung E9

  • Hallo zsuammen,

    sind aufgrund des Urteils des BArbG schon irgendwo Mitarbeiter aus den Geschäftsstellen von E6 nach E 9a höhergruppiert worden? Welche Ausnahmen wurden gemacht, weil dort ggf. zu wenig höherwertige Tätigkeiten anfallen?

    Würde mich im Hinblick auf das Abstandsgebot zu den Rechtspflegern interessieren. Hier laufen im Hintergrund wohl gerade Abklärungen, aber nach meiner Einschätzung dürften die meisten Angestellten in den Geschäftsstellen höher eingruppiert werden und damit im Bruttogehalt die jungen Rechtspfleger überholen.

  • Hier ist zumindest die Diskussion begonnen worden, was schwierige/höherwertige Tätigkeiten der Geschäftsstellen sind, um eine Abgrenzung schaffen zu können. Entscheidungen wurden noch nicht getroffen.

    Für mich ist die BAG-Entscheidung finanzpolitischer Selbstmord (eben, weil es zwangsläufig auf die Beamten durchschlagen muss) und möglicherweise der Beginn/Versuch der Abschaffung des Berufsbeamtentums - wer will zu diesen Konditionen schon noch Beamter werden.

  • In Brandenburg muß für jede einzelne Kraft die "Erwerbskarriere" betrachtet werden. Ab wann welche Tätigkeit mit welchem Anteil...

    Das Mysterium will zunächst allen, die jetzt auf einer anspruchsbegründenden Geschäftsstelle tätig sind, ab Sommer die laufende Bezahlung nach der E 9a ermöglichen. Hier ist mir allerdings noch nicht klar, welche Stufe dabei genommen werden soll.

    Für die Nachzahlungsberechnung wird man noch viel Zeit brauchen (und Leute finden müssen, die das noch rechnen können, da es nicht mittels Programm automatisiert werden kann).

    An die Folgen bei den anderen Gruppen will die Ministerin aber natürlich nicht ran. So kommt für sie A10 als Eingangsamt bei Rechtspflegern nicht in Frage. Auch für die Gerichtsvollzieher ist die Sache gravierend. Sonderlaufbahn mD mit höherer Verantwortung und dann A8, später vielleicht A9 blickt auf Geschäftsstelle mit E 9a. Die Richter sind ebenfalls alles andere als glücklich, daß sich bei ihnen auch nichts tut.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei den meisten Abteilungen im Gericht liegen die Voraussetzungen doch aber vor, soll hier jedenfalls so sein.

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  • Und die Verantwortung dafür soll hier auf die Gerichtsleitungen vor Ort abgewälzt werden. Ich bleibe gespannt.

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  • Ich danke schon mal für die Meldungen!

    Bin kein Tarifexperte, aber ich würde mal vermuten, dass Verwaltungstätigkeit ohne Sachbearbeiterfunktion und Grundbuchamt- sowie Registergeschäftsstellentätigkeit eher nicht zu den schwierigen Tätigkeiten gehören. ggf. können da Mischpensen mit ausreichend schwieigen Sachen Abhile schaffen.

    Wir haben hier Sehbehinderte, die nur Schreibwerk machen oder ins Protokoll gehen, die werden dann auch abgehängt.

    Insgesamt ein ziemliches Schlamassel. Ich gehe auch mal davon aus, dass die "Wohltaten" einigermaßen budgetneutral sein sollen, d. h. das Geld fürs Personal wird bei den Angestellten auf weniger Leute verteilt und Neueinstellungen werden noch seltener, weil kein Geld mehr da ist. Dann muss das Bestandspersonal noch mehr stemmen.

  • Verwaltung hatte bei uns bei entsprechendem Zuschnitt bisher die Möglichkeit der E 8, während die "einfache" Geschäftsstelle über E 6 nicht hinauskommen konnte. Jetzt hat mal die Verwaltungsseite das Nachsehen, weshalb es schon kreative GL gibt, die ihnen 50,1 % Rechtsprechungsgeschäftsstelle zuschneiden. Grundbuch sollte schon wegen des Präsentats und weiterer UdG-Tätigkeiten prädestiniert sein (wird hier nicht in Zweifel gezogen).

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  • Würde mich im Hinblick auf das Abstandsgebot zu den Rechtspflegern interessieren. Hier laufen im Hintergrund wohl gerade Abklärungen, aber nach meiner Einschätzung dürften die meisten Angestellten in den Geschäftsstellen höher eingruppiert werden und damit im Bruttogehalt die jungen Rechtspfleger überholen.

    Inwiefern ist E9a vs. A9 eine Frage des Abstandsgebots? Es ist doch nicht möglich, Gehälter für Angestellte und Beamtenbesoldung in dem Sinne übergreifend miteinander zu vergleichen.

    Das Mysterium [...]

    *Gähn*

    An die Folgen bei den anderen Gruppen will die Ministerin aber natürlich nicht ran. So kommt für sie A10 als Eingangsamt bei Rechtspflegern nicht in Frage. Auch für die Gerichtsvollzieher ist die Sache gravierend. Sonderlaufbahn mD mit höherer Verantwortung und dann A8, später vielleicht A9 blickt auf Geschäftsstelle mit E 9a. Die Richter sind ebenfalls alles andere als glücklich, daß sich bei ihnen auch nichts tut.

    Alles Beispiele mit Steuerklasse I und Nettobeträge:

    E9a: 2.044,32 EUR - 2.518,57 EUR

    A8 (Brandenburg): 2.393,46 EUR - 2.887,76 EUR

    A9 (Brandenburg): 2.559,18 EUR - 3.083,78 EUR

    Wieso sollte E9a für Geschäftsstellen zu A10 als Eingangsamt für Rechtspfleger führen? Das Gerichtsvollzieherproblem habe ich auch nicht verstanden: abgesehen von dem Bereich zwischen 2.393,46 EUR - 2.518,57 EUR ist das Nettoeinkommen in A8 höher als in E9a.

  • E9a: 2.044,32 EUR - 2.518,57 EUR

    A8 (Brandenburg): 2.393,46 EUR - 2.887,76 EUR

    A9 (Brandenburg): 2.559,18 EUR - 3.083,78 EUR

    Wieso sollte E9a für Geschäftsstellen zu A10 als Eingangsamt für Rechtspfleger führen? Das Gerichtsvollzieherproblem habe ich auch nicht verstanden: abgesehen von dem Bereich zwischen 2.393,46 EUR - 2.518,57 EUR ist das Nettoeinkommen in A8 höher als in E9a.

    falls bei dem netto E9a schon die gesetzliche KV ab ist und bei dem A9 noch die private KV ab muss, ist das schon problematisch

  • Beim E9a netto sind die Sozialversicherungsbeiträge schon ab (Zahlen von oeffentlicher-dienst.info). Beim A9 netto ist noch die PKV abzuziehen, das ist natürlich richtig. Ich halte das aber nicht für problematisch: Zum einen sehe ich E9a vs. A9, wie schon geschrieben, nicht als dem Abstandsgebot unterliegende Fragestellung an. Zum anderen könnte der PKV-Beitrag dafür meiner Ansicht nach selbst dann nicht herangezogen werden, wenn man beides doch miteinander vergleicht. Das folgt daraus, dass der PKV-Beitrag von individuellen Faktoren abhängig ist (Wahl der Versicherung, individuelle Beitragsfaktoren), während der GKV-Beitrag festgeschrieben ist (mit der Option auf einen krankenkassenspezifischen Zusatzbeitrag, soweit ich weiß).

  • Die Diskussionen im Kollegenkreis wie auch bei Gerichtsvollzieher- bzw. Richterbund gehen in der Tat in die Richtung Einhaltung des Abstandsgebots.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wir warten hier noch auf Weisung, was passieren soll.

    Mein Problem: Was ist mit denen, die jetzt schon die EG9a mit mehr als 50 % schwieriger Tätigkeiten haben ?

    Und unsere Besoldung: Ewiges Thema, aber ich habe Hoffnung, dass sich durch den Nachwuchsmangel was bewegt.

  • Bin kein Tarifexperte, aber ich würde mal vermuten, dass Verwaltungstätigkeit ohne Sachbearbeiterfunktion und Grundbuchamt- sowie Registergeschäftsstellentätigkeit eher nicht zu den schwierigen Tätigkeiten gehören. ggf. können da Mischpensen mit ausreichend schwieigen Sachen Abhile schaffen.

    Keine Ahnung wie es in Bayern ist, aber hier gehören gerade diese Bereiche zu den höherwertigen Tätigkeiten die auch im Beamtenbereich die Möglichkeit zur Zulagenbeförderung geben. Sowohl im Grundbuch als auch im Register bereiten die Geschäftsstellen die späteren Eintragungen der Richter/Rechtspfleger vor bzw nehmen sie, soweit gesetzlich möglich, selber vor. Genauso bei den Verwaltungstätigkeiten.

  • Beim E9a netto sind die Sozialversicherungsbeiträge schon ab (Zahlen von oeffentlicher-dienst.info). Beim A9 netto ist noch die PKV abzuziehen, das ist natürlich richtig. Ich halte das aber nicht für problematisch: Zum einen sehe ich E9a vs. A9, wie schon geschrieben, nicht als dem Abstandsgebot unterliegende Fragestellung an.

    Warum sollte es keine Frage des Abstandsgebots sein, wenn der mD nahezu flächendeckend höher bezahlt wird als der Einstieg in den gD?

  • Ohne Weisung von oben wird es also von den Präferenzen der Geschäftsleitung abhängig sein.

    Hier darf/muss jeder Mitarbeiter seine ausgeübten Tätigkeiten listen und von einfach bis selbständig (im Sinne von "arbeitet nicht nur allein") werten. Hab ich grad für meine Buchhalterin gemacht. Ist komplett nach unten runtergebrochen worden.

  • Beim E9a netto sind die Sozialversicherungsbeiträge schon ab (Zahlen von oeffentlicher-dienst.info). Beim A9 netto ist noch die PKV abzuziehen, das ist natürlich richtig. Ich halte das aber nicht für problematisch: Zum einen sehe ich E9a vs. A9, wie schon geschrieben, nicht als dem Abstandsgebot unterliegende Fragestellung an.

    Warum sollte es keine Frage des Abstandsgebots sein, wenn der mD nahezu flächendeckend höher bezahlt wird als der Einstieg in den gD?

    Zitat JHS: "Wenn das kommt und jemand will von mir was außerhalb meiner Geschäftsaufgabe oder Mithilfe woanders oder Vertretung - dann verweise ich auf den gut bezahlten Beschäftigten neben mir und mache gar nix."

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