Hallo zsuammen,
sind aufgrund des Urteils des BArbG schon irgendwo Mitarbeiter aus den Geschäftsstellen von E6 nach E 9a höhergruppiert worden? Welche Ausnahmen wurden gemacht, weil dort ggf. zu wenig höherwertige Tätigkeiten anfallen?
Würde mich im Hinblick auf das Abstandsgebot zu den Rechtspflegern interessieren. Hier laufen im Hintergrund wohl gerade Abklärungen, aber nach meiner Einschätzung dürften die meisten Angestellten in den Geschäftsstellen höher eingruppiert werden und damit im Bruttogehalt die jungen Rechtspfleger überholen.