Hallo,
der Betreuten besitzt ein unbewohnbares Haus. Um ein Zimmer im Haus bewohnbar zu machen müsste eine hohe Summe investiert werden. Die Heizung funktioniert nicht und es besteht Schimmelbefall. Der Betroffene hat kein Geld. Ein Kredit bekommt er nicht.
Er wurde verwahrlost im Haus gefunden und lebt seit ca. 2 Jahren in einer Pflegeeinrichtung. Dort hat er sich so gut erholt, dass er zurück in sein Haus möchte.
Die Betreuerin möchte das Haus verkaufen, um die Heimkosten decken zu können. Es bestehen erhebliche rückständige Heimkosten.
Aus einem Gutachten von 2021 geht hervor, dass eine Rückkehr in die Häuslichkeit nicht möglich ist und das sich der Betroffene krankheitsbedingt überschätzt. Pflegedienste wurden von ihm nicht akzeptiert. Es wurde kein Pflegedienst gefunden, der ihn zu Hause betreut.
Nach § 1821 BGB ist dem Wunsch des Betroffenen nicht zu entsprechen, wenn die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr auf Grund der Krankheit nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
Würdet ihr ein neues Gutachten erstellen lassen und ggf. den Hausverkauf gegen den Wunsch des Betroffenen genehmigen? Ein Kaufvertrag liegt noch nicht vor.