Wir handhaben es hier nach Absprache mit der Geschäftsleitung ab nächster Woche so, wie in #7 beschrieben: Alle Pfübse gehen an unsere eigene GVVSt.
Eure Gerichtsvollzieher werden "begeistert" sein, da die (technische) Möglichkeit der elektronischen Zustellung bislang die Ausnahme sein dürfte. Sie haben dann also jede Menge Pfübse an den für den Drittschuldner zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.
Je nachdem, wie lange das dauert (z. B. auch mal länger wegen Krankheit, Urlaub usw.) wird die Handhabung vielleicht auch die Gläubiger nicht erfreuen.