Und genau das ist streitig und sorgt derzeit für viel Verwirrung bei den GV-Verteilerstellen, den Rpfln und den Gerichtsvollziehern. Es macht derzeit jeder anders und jeder wie er denkt, dass es richtig ist.
In einem Gericht geht alles an den für den Schuldner örtlich zuständigen GV, in anderen Gerichten entscheidet d. Rpfl, wohin und im nächsten Gericht gibts noch eine ganz andere Variante.