In einer Zivilsache muss nach Irland zugestellt werden. die Klage ist sehr umfangreich, 100 Seiten ca.
habe ich es richtig in Erinnerung, dass der Kläger mir auch selbst Übersetzungen einreichen kann? Muss die Übersetzung eine Bestätigung durch einen Übersetzer haben oder reicht auch Google oder ein anderes Übersetzungsprogramm? Einige Seiten sind bereist in englischer Sprache, müssen also nicht übersetzt werden und haben dementsprechend auch keinen Vermerk.
Sofern die Zustellung per einschreiben nicht klappt und mittels Ersuchen zugestellt werden soll: Gingen auch hier privat eingereichte Übersetzungen?