Hallo,
nach neuem Recht ist der Betreuer verpflichtet , die Unterlagen an die Erben herauszugeben und dies im Schlussbericht zu vermerken. Hat das Betreuungsgericht noch Aufklärungspflichten, wenn der Betreuer sagt, der Erbe melde sich nicht wegen der Unterlagen.... oder würdet ihr die Akte weglegen ?