Ich brauche mal Meinungen zu folgendem Fall:
Erblasser ist im August 2022 verstorben. Mir liegt nun ein Schreiben eines Rechtsanwalts vor, der eine Nachlasspflegschaft gem. § 1961 BGB beantragt.
Der Mandant des Rechtsanwalts führte zu Lebzeiten einen Prozess gegen den Verstorbenen. Der Verstorbene wurde auf Zahlung rückständiger Miete und Räumung der gemieteten Räume verklagt. Zwischen den beiden bestand ein Mietverhältnis.
Nach dem Tod des Beklagten wurde das Verfahren gemäß § 246 ZPO ausgesetzt.
Problem:
Ich weiß, dass der Erblasser 3 Kinder (eines davon minderjährig) und eine Ehefrau hinterlassen hat, die bis zu seinem Tod mit ihm zusammen gelebt haben. Meiner Ansicht nach sind die Erben hier bekannt. Auch bin ich der Meinung, dass ich von einer Erbschaftsannahme aufgrund Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist ausgehen kann, sodass auch die Erbschaftsannahme nicht ungewiss ist.
Was meint ihr? Könnte ich hier anordnen?
Vielen Dank bereits im Voraus.