Problem Personenidentität Testament

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende kniffelige Sache:

    Es geht um die Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments (Berliner Testament) sowie dem darauffolgenden Erbscheinsantrag.

    Verstorben ist eine Antonie Maria Pauline, verheiratet mit einem Werner. Soweit so gut.

    Im gemeinschaftlichen Testament haben aber Annette und Werner testiert.

    Problem: Ist/ War Annette jetzt Antonie Maria Pauline?

    In all den eingereichten Urkunden (SU, HU und GU's der Kinder) steht immer Antonie Maria Pauline.

    Der Personalausweis lautet aber auf Annette.

    Ich tue mich grade schwer das Testament zu eröffnen, da ich absolut keine Anhaltspunkte habe das hier Personenidentität vorliegt.

    Mir bliebe tatsächlich nur die EV des Ehemannes.

    Habt ihr Ideen oder eine andere Lösungsmöglichkeit?

    Danke :)

    Gruß

    Carsten

  • Klingt für mich stark danach, als ob das ihr Rufname war. Ist doch nichts ungewöhnliches.

    Ich würde das Testament eröffnen.

    Im Erbscheinsantrag sollte dann der Ehemann versichern, dass Annette der Rufname war und die Erblasserin selbst testiert hat.

  • Klingt für mich stark danach, als ob das ihr Rufname war. Ist doch nichts ungewöhnliches.

    Ich finde das schon sehr ungewöhnlich. So eine Konstellation (Abweichung von Geburtsurkunde und Personalausweis hinsichtlich der Vornamen) kam mir noch nicht unter.

    Weshalb stehen im Ausweis nicht alle Vornamen, die die Inhaberin besitzt? So kenne ich das von diversen Ausweisen.

  • Das ist gerade bei der älteren Generation, die jetzt die Erblasser stellt, gar nicht so ungewöhnlich:

    Katharina wurde immer Käthe genannt und Hans-Wilhelm immer Willi.

    Die wurden nie in ihrem ganzen Leben anders genannt und für die ist die "Abkürzung" ihr Name. Das hat sich wohl erst in jüngerer Zeit mit dem Trend zu individuelleren Vornamen geändert, den die Eltern dann, wenn sie ihn schon mit so viel Mühe ausgewählt haben, dann auch in voller Form rufen.

    Die Leuten unterschreiben dann auch so und errichten Testamente ohne jedes Problembewusstsein. Das ist dann erst in der formellen Aufarbeitung für uns immer problematisch.

  • Die Leuten unterschreiben dann auch so und errichten Testamente ohne jedes Problembewusstsein. Das ist dann erst in der formellen Aufarbeitung für uns immer problematisch.

    Richtig, da wurde aus der Sophia mal eben schnell die Sofie , und auf dem Amt wurde dann bei nächster Gelegenheit auch mal der Personalausweis entsprechend so ausgestellt, man kennt die betroffene Person eben nur als Sofie... Das ein Klaus-Rüdiger X. ein anderer sein könnte als ein Klaus Rüdiger X. ist eher in den Städten aufgefallen als auf dem Dorf, da wechselt das mal munter hin und her..

    Das ist wohl so. Dass im Personalausweis nicht dennoch die amtlichen Vornamen stehen, dürfte aber eigentlich nicht sein.

    Doch. Auch schon mehrfach gesehen

    ebenso. in konkreten Fall bin ich bei #2

  • Zuviel Gedanken = zuviel selbstgemachte Probleme.

    Eröffnung und gut.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Es ist ein gemeinschaftliches Testament!

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  • Der Geburtsname stimmt. Der Geburtstag stimmt. Der Geburtsort stimmt. Der Ehemann stimmt. Der Wohnsitz stimmt.

    Und wo hast du nun „keinerlei Anhaltspunkte“ dass Personenidentität gegeben ist?

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  • Die am selben Ort mit dem Ehemann in bigamischer Ehe lebt. Passt.

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  • Plottwist: Der Ehemann hat die Zwillingsschwester selbst regelmäßig durcheinander gebracht und ist - ohne es zu wissen - mit der anderen verheiratet gewesen.

    Spannende Theorien sind das, muss ich schon sagen. Könnte glatt so im Fernsehen landen. Wird sich allerdings wohl eher nicht aus der Akte so ergeben :D

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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