Hier in Rheinland-Pfalz dürfen ja auch die Verbandsgemeinden und die Ortsbürgermeister öffentlich beglaubigen. Das führt immer wieder zu Schwierigkeiten, weil (so mein Eindruck) die ehrenamtlichen Bürgermeister oft nicht wissen, was sie da machen. Auch bei manchen Verbandsgemeinden achtet man nicht immer auf den Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung. Wenn wir bei einer amtlichen Beglaubigung dann darauf hinweisen, dass damit die Form des § 29 GBO nicht gewahrt ist, stößt das bei den Beteiligten auf Unverständnis, weil sie davon ausgehen, dass die Verwaltungsbehörde das schon richtig macht und ja letztlich dieselben Daten bestätigt werden.
Wie kann man einem Laien den Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung erklären?