Nachlasspflegschaft für hier verstorbenen, Staatsangehörigkeit sierra leonisch- geht das ?Was würdet Ihr tun?

  • Moin,

    habe hier die klassische Nachlasspflegschaft:

    Mieter verstorben, Vermieter möchte die Wohnung wieder nutzen können. Keine Angehörigen bekannt.

    Nun fällt mir auf, das er laut Meldeabfrage die sierra leonische Staatsangehörigkeit hat- also nicht EU.

    Hindert mich das an der Nachlasspflegschaft- was würdet Ihr machen? PN geht auch


    Gruß und danke im Voraus

  • Wenn du nach § 343 FamFG zuständig bist, kannst du für einen Marsmenschen die Nachlasspflegschaft anordnen. Deine Zuständigkeit ergibt sich über den letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Die Staatsangehörigkeit ist unbedeutend dafür.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Das Recht der Nachlasspflegschaft richtet sich unabhängig vom Erbstatut immer nach deutschem Recht (OLG Köln Rpfleger 2021, 233 = FamRZ 2021, 551 = FGPrax 2021, 87 = NLPrax 2021, 25 = ZEV 2021, 95).

    Den wichtigen Zusatz "jedenfalls dann, wenn - wie hier - das auf die Erbfolge anzuwendende Recht das Recht eines Drittstaates ist" bitte nicht vergessen - ist aber für Sierra Leone natürlich egal.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das Recht der Nachlasspflegschaft richtet sich unabhängig vom Erbstatut immer nach deutschem Recht (OLG Köln Rpfleger 2021, 233 = FamRZ 2021, 551 = FGPrax 2021, 87 = NLPrax 2021, 25 = ZEV 2021, 95).

    Etwas off topic: Wie würdet ihr denn mit dem Antrag eines Vermieters auf Beendigung des Wohnraummietverhältnis umgehen, wenn der Mieter türkischer Staatsbürger wäre? Wie wäre die Erblage und mögliche Ausschlagungen summarisch zu prüfen?

  • Auch beim Erbstatut eines Mitgliedstaates gilt für die Nachlasspflegschaft jedenfalls subsidiär die lex fori (EuErbVO-Erwägungsgrund 44 S. 3 ff.).

    Vermutlich schon, es gibt nur noch nicht so eine schöne zitierbare Entscheidung dazu.

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  • Puh, das klingt zu kompliziert für einen Laien. Bei der Nachfolgeregelung (edit by Kai: unerwünschten Werbelink entfernt) würde ich immer einen Profi zu Rate ziehen, hier im Forum wirst du zwar viele Anregungen kriegen, aber wegen möglichen Fallstricken, Kniffen oder sonstigem… jemanden vom Fach fragen. Außerdem ändern sich die Rechtslagen auch ständig oder können ausgelegt werden.

  • Puh, das klingt zu kompliziert für einen Laien. Bei der Nachfolgeregelung (edit by Kai: unerwünschten Werbelink entfernt) würde ich immer einen Profi zu Rate ziehen, hier im Forum wirst du zwar viele Anregungen kriegen, aber wegen möglichen Fallstricken, Kniffen oder sonstigem… jemanden vom Fach fragen. Außerdem ändern sich die Rechtslagen auch ständig oder können ausgelegt werden.

    Klar ne, diejenigen die die Sachen entscheiden (Rechtspfleger) sind nicht "vom Fach" :/

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