Dem ehemaligen Betreuer ist keine Schlussrechnung abzuringen. Ich habe mehrfach Zwangsgeld angesetzt und langsam gesteigert. In den eingelegten Beschwerden dagegen habe ich immer Recht bekommen. Bisher wurden die Zwangsgelder nach Ausschöpfung des Rechtsweges dagegen immer gezahlt. Tausende EURO wurden schon eingetrieben! Nun wird mit Attesten gearbeitet. Hier wird von den Ärzten eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Damit soll gegen die weitere Vollstreckung durch Zwangsgelder vorgegangen werden.
Kann ich da im Rahmen des Zwangsgeldverfahrens auch ggf. ein ärztliches Gutachten einholen, der die Verhandlungsfähigkeit des Schuldners (ehemaligen Betreuers) für mich untersucht. Bevor mir das wieder jemand hier vorhält, dass ist nicht meine Wortwahl - die ist aus dem vorgelegten ärztlichen Attest übernommen - Ich misstraue diesem.
Hat da jemand Erfahrungen und kann mir dazu etwas raten? Ich brauche dringend einen Tipp, wie ich die Sache weiter voranbringe.