Hallo zusammen,
ich habe versucht, vorab alles zu lesen, was es zum Thema Teilungsversteigerung gibt, sollte ich dennoch etwas überlesen haben, bin ich dankbar für einen entsprechenden Hinweis. In meinem Teilungsversteigerungsverfahren wurde der Antragstellerin PKH ohne Zahlungsbestimmungen gewährt. Der Antragsgegner hat keine PKH beantragt. Nach nunmehr 2 erfolglosen Terminen wurde das Verfahren von Amts wegen aufgehoben. Ich stehe nun auf dem Schlauch, was die Kosten des Verfahrens angeht. Zum einen ist die Anordnungsgebühr ja nicht von der Antragstellerin erhoben worden, zum anderen sind die Gebühren KV 2211 und 2213 sowie die Sachverständigenauslagen ja auch "offen" und können nicht aus einem Erlös entnommen werden. Was passiert nun mit diesen Kosten? Kann ich die dem Antragsgegner in Rechnung stellen als "Vollstreckungsschuldner"? Ich bin unsicher, ob dieser Terminus in der Teilungsversteigerung auch gilt?