• Hallo, ich habe mich gefragt was die Diplomsnoten für Auswirkungen haben. Vorausgesetzt man wird sicher übernommen, spielt diese doch eigentlich gar keine Rolle? Oder gibt es bestimmte Notengrenzen, die einem irgendwas ermöglichen?

    Ab wie viel Punkten ist ein Abschluss gut?

  • Ich kenne es so, dass in speziellen Fällen die Note eine Rolle spielt.
    So kann z.B. die Weiterbildung zum Amtsanwalt eine bestimmte Diplomnote erfordern, bei Ausschreibungen für Dozentenstellen habe ich das glaube ich auch schon gelesen.

    Aber ansonsten hat meine Note seit dem Abschluss wirklich niemanden interessiert.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Genauso wie noomi schreibt kenne ich es auch. Mit dem Zusatz, dass es auch in seltenen Fällen bei der Stellenbesetztung zum Tragen kommen kann, dann nämlich wenn sich die Bewerber so gleichen, dass die Entscheidung wer wohl besser geeignet ist sonst nicht getroffen werden könnte. Davon habe ich allerdings auch nur in der Theorie gehört und nie, dass dies schon einmal vorgekommen sein sollte.

    Beim Schreiben fällt mir gerade ein, es könnte auch bei einem Bundeslandwechsel eine Rolle spielen, wenn man einen geeigneten Tauschpartner benötigt.

  • zumindest in Bayern gibt es mit entsprechend gutem Prüfungsergebnis auch eine Verkürzung der Probezeit. Ansonsten interessiert die Note eigentlich nur, wenn man sich vor der ersten "richtigen" Beurteilung auf eine andere Stelle bewerben möchte.

  • Es soll OLG geben, die die Übernahme nach der Prüfung in ein Beamtenverhältnis auf Probe von dem Erreichen einer bestimmten Prüfungsnote abhängig machen bzw. eine Zeit lang gemacht haben.

    Angesichts der diesjährigen Durchfallquote beim Rechtspflegerexamen in NRW werden die OLGs allmählich auch in diesem Punkt von ihren hohen Rössern kommen müssen, um nicht noch weiter Personal aus dem gehobenen Dienst an die Konkurrenz zu verlieren. Sei es bei den neuen Rechtspflegern oder bei den bereits tätigen. Die Beförderungsmöglichkeiten sind mau, durch die fehlende Altersgeldregelung wird man lebenslänglich an den Dienstherrn gefesselt und in puncto wöchentliche Arbeitszeit, homeoffice usw gibt´s wesentlich attraktivere Alternativen.

    Da können noch so "tolle" Werbekampagnen mit stylishen Plakaten und gelben "Justizsocken" gefahren werden - das Land NRW ist als Arbeitgeber unattraktiv und die Justiz hebt sich da auch eher noch negativ ab. Es sei denn, man will OVG-Präsidentin in Münster werden und duzt den Justizminister. Dann wird man als Quereinsteigerin auch schon mal hurtig vom Ministerium überbeurteilt und zuvor von B2 nach B7 befördert. 8)

  • Zu meiner Zeit gingen die Leute mit den richtig guten Examensnoten ins JM oder die OLGs.

    Übernommen wird heute alles, was nicht schnell genug wegrennt.

    Ich habe damals eines der schlechtesten Examen meines Jahrgangs gemacht, war dann aber unter den TOP 10 der A10er.

    In NRW kannst du unter Umständen besser beurteilt werden und die Probezeit kann verkürzt werden. Dass das tatsächlich mal erfolgt ist, habe ich erst einmal gehört.

    Und wie schon erwähnt, das Förderprogramm.

    Zu den Arbeitsbedingungen verweise ich auf #8.

  • Es soll OLG geben, die die Übernahme nach der Prüfung in ein Beamtenverhältnis auf Probe von dem Erreichen einer bestimmten Prüfungsnote abhängig machen bzw. eine Zeit lang gemacht haben.

    Angesichts der diesjährigen Durchfallquote beim Rechtspflegerexamen in NRW werden die OLGs allmählich auch in diesem Punkt von ihren hohen Rössern kommen müssen, um nicht noch weiter Personal aus dem gehobenen Dienst an die Konkurrenz zu verlieren.

    Ich kenne aus NRW aus 25 Jahren nur einen Fall von jemanden der bestanden hat und nicht übernommen wurde. Ansonsten ist eigentlich immer jeder übernommen worden der bestanden hat und wollte.

  • Es soll OLG geben, die die Übernahme nach der Prüfung in ein Beamtenverhältnis auf Probe von dem Erreichen einer bestimmten Prüfungsnote abhängig machen bzw. eine Zeit lang gemacht haben.

    Angesichts der diesjährigen Durchfallquote beim Rechtspflegerexamen in NRW werden die OLGs allmählich auch in diesem Punkt von ihren hohen Rössern kommen müssen

    Auch in diesem Jahr sind "nur" die durchschnittlichen 10% durchgefallen.
    Viel problematischer sind eigentlich die Zahlen derer, die auf dem Weg bis zum Examen verloren gehen.

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