Versicherung als Rechtspfleger: Vermögensschadenhaftpflicht oder Diensthaftpflichtversicherung?

  • Guten Morgen

    Ich habe dieses Jahr meine Examensprüfungen geschrieben und bin nunmehr auf der Suche nach der richtigen Versicherung im Rechtspflegerberuf.

    Bisher bin ich ausschließlich bei der LVM versichert (Krankenversicherung etc.), daher hatte ich mich auch bezüglich dieser Versicherung zunächst bei der LVM beraten lassen.

    Mein Versicherungsberater hat mir nun zwei Versicherungen vorschlagen: die Diensthaftpflichtversicherung (bis 30.000€) und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (bis 500.000€).

    Ich hatte im Studium öfters schon von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört, weshalb ich mich für eine solche entschieden hätte.

    Mein Versicherungsberater meinte allerdings, dass die Diensthaftpflichtversicherung besser geeignet wäre.

    Neulich auf einer Schulung hatte ich das Thema auch angesprochen und da wurde mir berichtet, dass sie teilweise bis 2 Millionen versichert sind.... Was ist das denn dann für eine Versicherung? Die mir vorgeschlagenen hatten einen "Maximalbetrag" von 30.000 bzw. 500.000€.

    Ich bin auch offen, mich bezüglich dieser Angelegenheit bei einer anderen Versicherung und nicht bei der LVM versichern zu lassen. D.h., solltet ihr eine super Versicherung haben, würde ich mich über Vorschläge sehr freuen.

    Viele Grüße und vielen Dank für Antworten, ChrisTin :)

    (ergänzender Hinwies: ich bearbeite u.a. Grundbuch, Vollstreckungsleitersachen, Nachlass und demnächst Betreuung, Fam-Sachen)

  • Auch wenn ich hier einen Aufschrei produziere. Ich habe gänzlich auf eine Versicherung verzichtet und hätte sie auch nie gebraucht.

    Lediglich Grundbuchrechtspfleger sollten überlegen ob sie eine abschließen um den guten Willen zu zeigen. Aber keinesfalls über irgendwelche Millionen. Du musst unterscheiden welchen Schäden entstehen können, die können sicher hoch sein und in welcher Höhe dich der Staat in Regeress nehmen will.

    Meist geht das für die Beamten glimpflich aus, Fehler passieren nun mal und Vorsatz ist eh nicht abgesichert.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Also ich habe beide Versicherungen.

    Die Diensthaftpflicht ist für solche Schäden, die du bei deinem Dienstherrn im Rahmen deiner Tätigkeit am Arbeitsplatz verursachen könntest, z.B. Schlüssel verloren und dadurch neue Schlüssel im ganzen Gericht (falls noch nicht digital), oder verursachter Schaden an Mobiliar, Türen, Fenster usw. Diese ist bei mir in der allgemeinen Haftpflicht enthalten bzw. ist die Haftpflichtversicherung in Privat- und Diensthaftpflicht aufgeteilt.

    Die Vermögensschadenhaftpflicht habe ich gesondert über den Rpfl-Verband. Dort besteht eine Gruppenhaftpflicht. Abgedeckt ist bis 500.000 €. Keine Ahnung ob die weiterhin angeboten wird. Abgesichert sind dort Vermögensschäden, die du im Rahmen deiner Aktenbearbeitung verursachst. Wichtig dürfte das neben Grundbuch auch in der Versteigerung, Vollstreckung und in der InsO sein.

  • Dienstschlüssel kann man gesondert versichern. Den Rest braucht man nicht.

    Vermögensschaden würde ich nehmen, aber mit einem deutlich geringeren Betrag als 500.000, so 100.000 vielleicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wie rpfl_nds und Araya.

    Dienstschlüssel ist m.E. wichtig, Wechsel der Schließanlage hat hier so 20.000 EURO gekostet. Schon zweimal passiert, aber (aus welchen Gründen auch immer) noch nie die Mitarbeiter in Regress genommen die den Schlüssel verbummelt haben bzw. sich klauen ließen. Aber die schlaflosen Nächte braucht keiner.

    Vermögensschaden würde ich auch empfehlen, aber nicht zu hoch (100.000 EUR reicht bestimmt), ein Komma ist mal schnell falsch gesetzt (GB, auch in der Verwaltung, Haushalt etc.). Wie bei jeder Versicherung: Wenn du sie nie brauchst wirst du nicht wissen was dir fehlt. Und es sind alles keine hohen Summen wenn man bedenkt was man für anderen Unsinn ausgibt. :)

  • Mir wurde von einer Vermögensschadenhaftpflicht sogar abgeraten, solange ich nicht im Grundbuch sitze (habe K bearbeitet, sitze jetzt in Inso). Begründung:

    Erstmal muss überhaupt ein Schaden gegen das Land entstehen. Dann muss es auch noch zum persönlichen Regress kommen - und selbst da hat der Dienstherr einen Ermessensspielraum und kann es erheblich abmildern, wenn er sonst deine Existenzgrundlage quasi zunichte machen würde/dich bis ans Ende deines Lebens verschulden würde.

    Bei Vorsatz greift auch keine Vermögensschadenhaftpflicht. Grobe Fahrlässigkeit wäre da der Hauptfall (Komma falsch gesetzt).

    Haben ist immer besser als brauchen, klar. Und es fällt häufig das Wort "Regress", als hinge es wie ein Damoklesschwert über uns persönlich. Die Darstellung kann ich so allerdings nicht unterschreiben, solange man gewissenhaft arbeitet.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Das ist eindeutig eine individuelle Entscheidung:

    Auch bei gewissenhaftem Arbeiten passieren Fehler.

    Ich habe für mich eine Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen, als ich Versteigerungsverfahren bearbeitet habe.

    Man schläft einfach ruhiger, auch wenn es sehr selten zum Regress kommt; ausgeschlossen ist dies aber eben nie.

    Am Ende muss jede(r) selbst entscheiden, ob er/sie die og. Versicherung für sich gefühlsmäßig "braucht".

    Die Kosten sind überschaubar und sind abhängig von der versicherten Schadenssumme.

  • Vor dem Hintergrund von § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG ist eine Versicherung obsolet.

    Das halte ich für sehr gewagt. Immerhin schützt die Versicherung davor, wegen grober Fahrlässigkeit vom Dienstherrn in Regress genommen zu werden. Ein früherer, hiesiger OLG-Präsident hat - noch zu DM-Zeiten - die Aussage getätigt, dass der Beamte mit einer solchen Versicherung Vorsorge treffen und damit seinen "guten Willen" zeigen müsse. Auf die Höhe des notwendigen Betrages wollte er sich nicht festlegen, 100.000 DM seien jedoch jedenfalls zu wenig. Tatsächlich ist mir ein Fall aus dem hiesigen Bundesland bekannt, in dem Regressansprüche erhoben und sogar gerichtlich geltend gemacht worden sind. Vorsorge ist also durchaus angebracht.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Es würde mich wundern, wenn nicht mindestens jede der auf Beamte spezialisierten Versicherungsgesellschaften so etwas im Portfolio hat. Ansonsten kann man ggf. auch beim Berufsverband anfragen, da über einige eine Gruppenversicherung zu günstigeren Konditionen möglich ist.

  • Vermögensschadenhaftpflicht bei der HUK.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ein Gesichtspunkt ist beim "Ob" bisher noch nicht beleuchtet worden: Wesentliche Aufgabe der Vermögensschadenshaftpflicht ist die Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen. Das ist nicht nur der Regress des Dienstherrn, sondern auch die Querulantenklage von jemandem, der geschädigt zu sein nur behauptet. Wenn so jemand sich mit einem Anwalt bewaffnet und mal schnell eine Haftungsklage über 1 Mio. einreichen lässt, dann suchst Du nur zur Abwehr eines VU einen Anwalt und löhnst erst mal den Vorschuss. Und ob und wie schnell der Dienstherr dann an Deiner Seite ist, ist eine offene Frage. Und da hilft die Vermögensschadenshaftpflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

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