Kündigung als Rechtspflegeranwärter/Austritt Beamtenverhältnis

  • Moin in die Runde,

    Ich absolviere seit dem 01.08 diesen Jahres das Duale Studium zum Rechtspfleger in NRW.In diesen gut

    3 Monaten habe ich für mich festgestellt, dass das Studium absolut nichts für mich ist und hochgradig unglücklich bin, daher habe ich die schwierige Entscheidung getroffen, dieses Studium abbrechen zu wollen und mich beruflich zu umorientieren. :(

    Dementsprechend würde ich gerne von den erfahrenen Kollegen erfahren, wie der Austritt hinsichtlich der Rückzahlung der Anwärterbezüge aussieht? Da ich im Forum, keine klare Antwort recherchieren konnte, wende ich mich an euch.

    Muss ich nun den vollen Betrag zurückzahlen bei einem Austritt ?

    Ebenso stellt sich mir die Frage, wie es den mit anderen Stellen im Öffentlichen Dienst aussieht? Ob eine erneute Verbeamtung in der Zukunft möglich ist? Oder der berufliche Zweig im öffentlichen Dienst dann nicht mehr möglich ist?

    Ich bedanke mich für jede eurer Antworten schonmal im Vorhinein.

    Liebe Grüße

  • Nach drei Monaten sollte ein eventueller Nachzahlungsbetrag überschaubar sein.

    Ich glaube nicht, dass das bei der Frage der Verbeamtung wichtig ist. Eher beim Einstellungsgespräch, wenn überhaupt. Und da kann man das ja erklären.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Über die Rückzahlungsverpflichtung müsstest du belehrt worden sein. Da sollte auch drin stehen, in welcher Höhe.

    Ob du bei anderen Stellen im öD Chancen haben wirst, kann dir hier keiner sagen. Das hängt von der jeweiligen Einstellungsbehörde ab.

  • Sprich mit deinem OLG. Ich kann nur für Ba-Wü sprechen, aber dass Leute nach wenigen Monaten feststellen, dass das Studium und/oder die Materie nichts ist, das passiert immer und ist auch kein Beinbruch. In dem frühen Stadium musste meiner Erinnerung nach (auch schon ein paar Jahre her) niemand was zurück bezahlen. Außerdem kenne ich das so, dass überhaupt nur ein Teil der Bezüge erstattet werden müsste.

    Es ist auch kein Hindernis für deine weitere berufliche Laufbahn. Ein ehemaliger Kommilitone hatte direkt ein Angebot vom Finanzamt (mittlerer Dienst), ein anderer ist heute Lehrer.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Ob eine Rückzahlung in Betracht kommt, entscheidet ja das LBV letztendlich. Aber nach drei Monaten ist es sehr wahrscheinlich, dass du keine Bezüge zurückzahlen musst.

    Das OLG wird dir da aber auch weiterhelfen können. Einfach mal anrufen und nachfragen.

    Eine erneute Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist durchaus möglich. Deine Entscheidung das Studium zu beenden, solltest du allerdings dann begründen können. Die Frage wird sicherlich aufkommen.

  • Die Frage sollte auch sein, ob das überhaupt einen Unterschied macht. Wenn das so schlimm ist, zahle ich lieber als das noch fast 3 Jahre durchzuziehen. Mit der Option, durch die Prüfung zu fallen.

    Besser kann man seine Zeit nicht verschwenden.

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  • Wer binnen der ersten 3 Monate abbricht, der braucht nichts zurückzahlen.
    Für die Formalien am besten bei der Studierendengeschäftsstelle im Verwaltungsblock ( letzter Flur im Gebäude, Erdgeschoss) nachfragen.

    Viel Erfolg für den weiteren Lebensweg.

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