Betreuer hat zu viel Vergütung aus dem Vermögen erhalten

  • Hallo,

    ich habe aktuell einen Fall, wo jetzt festgestellt wurde, dass der Betreuer seit Anordnung der Betreuung zu viel Vergütung aus dem Vermögen des Betreuten erhalten hat, weil immer die falsche Wohnform beantragt und festgesetzt wurde. Ich hab dem Betreuer jetzt schon geschrieben, dass er die Differenz an den Betreuten zurückzuzahlen hat und es mir auch nachweisen muss.

    Was mach ich, wenn der Betreuer jetzt nicht freiwillig zahlt? Kann man dann einen Beschluss erlassen, wo der Betreuer verpflichtet wird den Betrag xy an die Betreute zu erstatten? Falls ja, welcher Beschluss wäre dass? Falls nein, welche andere Möglichkeit hat man dann? Muss ich dann einen Ergänzungsbetreuer für die Geltendmachung dieses Anspruchs bestellen?

    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Soweit die Vergütungsbeschlüsse rechtskräftig geworden sind, wäre wohl nur ein Restitutionsantrag (durch einen Ergänzungsbetreuer) möglich, § 48 Abs. 2 FamFG. In Frage kommt der in Bezug genommene § 580 Nr 4 ZPO. Wenn man den Falschantrag als vorsätzliche Untreuehandlung (§ 266 iVm § 15 StGB) ansieht. Das ist ja der Fall, in dem die Rechtsprechung von einer Verwirkung des Vergütungsanspruches ausgeht. Ist natürlich der ganz große Hammer.

  • Hallo,

    ich habe aktuell einen Fall, wo jetzt festgestellt wurde, dass der Betreuer seit Anordnung der Betreuung zu viel Vergütung aus dem Vermögen des Betreuten erhalten hat, weil immer die falsche Wohnform beantragt und festgesetzt wurde. Ich hab dem Betreuer jetzt schon geschrieben, dass er die Differenz an den Betreuten zurückzuzahlen hat und es mir auch nachweisen muss.

    Was mach ich, wenn der Betreuer jetzt nicht freiwillig zahlt? Kann man dann einen Beschluss erlassen, wo der Betreuer verpflichtet wird den Betrag xy an die Betreute zu erstatten? Falls ja, welcher Beschluss wäre dass? Falls nein, welche andere Möglichkeit hat man dann? Muss ich dann einen Ergänzungsbetreuer für die Geltendmachung dieses Anspruchs bestellen?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Warum sich jetzt schon über Eventualitäten Gedanken machen.

    Natürlich wird der Berufsbetreuer das Geld zurückerstatten. Ihm ist doch auch daran gelegen, es sich nicht mit dem Gericht zu verscherzen, das ihn bestellt.

  • Ich hab gerade die Nachricht von dem Betreuer bekommen, dass er nicht zurückzahlen wird. Er ist der Meinung die Beschlüsse sind rechtskräftig und das Geld steht ihm zu, ansonsten wäre es ja auch nicht so festgesetzt worden.

  • Verstehe ich trotzdem nicht wirklich. Schaut man denn beim Vergütungsantrag nicht auch in den Jahresbericht (und oft wird ja auch ein Genehmigungsantrag auf Wohnungskündigung voran gegangen sein). Eigentlich sollte eine solche Sache maximal für 1 Jahr möglich sein.

    Übrigens ist das ja auch ein Grund zur Betreuentlassung nach § 1868 Abs. 1 BGB und zur Meldung an die Stammbehörde nach § 26 Abs. 4 BtOG. Zwei solcher Vorfälle sind ein Regelwiderrufsgrund bei der Registrierung nach § 27 BtOG.

  • Unabhängig davon, ob er das zurückzahlen muss oder die Rechtskraft ihn bewahrt...der wäre bei mir durch und würde nichts mehr bekommen. Da spielt es auch keine Rolle, dass das Gericht schlampig gearbeitet hat.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Also, wenn das dem festsetzenden Rechtspfleger nicht aufgefallen ist, wäre das aus meiner Sicht ein Fall für die Amtshaftung.

    Wenn die Beschlüsse rechtskräftig sind, steht dem Betreuer das Geld auch zu.

    Auch wenn er vielleicht wissentlich die falsche Wohnform im Antrag angegeben hat?

    Ja, da muss man halt als Gericht gucken, ob der Antrag korrekt ist oder nicht. Und spätestens wenn im Festsetzungsbeschluss im Rubrum erschein "Frau XY, wh. Pflegeheim sowieso in XY" muss man hellhörig werden.

  • Also, wenn das dem festsetzenden Rechtspfleger nicht aufgefallen ist, wäre das aus meiner Sicht ein Fall für die Amtshaftung.

    Wenn die Beschlüsse rechtskräftig sind, steht dem Betreuer das Geld auch zu.

    Auch wenn er vielleicht wissentlich die falsche Wohnform im Antrag angegeben hat?

    Dann wäre dies eine Straftat (Betrug) und würde selbstverständlich die Rückzahlung der Vergütung nach sich ziehen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Vielleicht hat der Betreuer in seinem edv-Programm versehentlich auch nur die falsche Taste gedrückt.

    Das Gericht entscheidet über die Vergütung aus dem Vermögen als erkennendes Gericht, muss demzufolge auch die Richtigkeit des Antrags prüfen und kann sich nicht einfach auf die Angaben im Antrag verlassen.

  • Ich hab gerade die Nachricht von dem Betreuer bekommen, dass er nicht zurückzahlen wird. Er ist der Meinung die Beschlüsse sind rechtskräftig und das Geld steht ihm zu, ansonsten wäre es ja auch nicht so festgesetzt worden.

    Ja. Die Betreute lebt in einem Seniorenheim und da gibts auch keine Diskussion drüber.

    Auch wenn das Gericht sicher eine Mitschuld trifft, dass der Betreuer sich bei angeblich eindeutiger Sachlage auf die RK der Beschlüsse beruft, finde ich ziemlich schäbig und spricht eher für mutwillig falsche Angaben, als für ein Versehen.

    Vielleicht sollte man ihn mal auf evtl. strafrechtliche Folgen und/oder evtl. Folgen für die weitere berufliche Tätigkeit hinweisen.

  • Wieso beim nächsten Vergütungsantrag nicht einfach feststellen, dass der Betreuer in der Vergangenheit bewusst zuviel beantragt hat und entsprechend weniger festsetzen? Mal schauen, ob sich der Betreuer dann beschwert!

    Wahrscheinlich sind die Festsetzungsbeschlüsse mangels „richtigem“ Zugang sowieso alle nicht rechtskräftig geworden, wenn z.B. die Beschlüsse durch das Heim direkt an den Betreuer weitergeleitet wurden.

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