Hi
wir haben heute per Zufall erfahren, das ein IV / TH schon seit Anfang 2023 unter Betreuung steht. Dass der IV / TH zu entlassen ist ist klar. Aber was ist mit den Forderungen die er ? geprüft haben soll. Die Prüf- und Schlusstermine die auf seinen Antrag erfolgt sind. Muss da jetzt alles auf den Prüfstand ? Muss das der neue IV / TH machen ? Die Vergütung hat dann ja auch ein anderer beantragt. Kann der Betreuer ( Anwalt ) die schon fällige Vergütung beantragen ?
Oh man beim schreiben fallen mir immer mehr Probleme ein.