Hi zusammen,
seit kürzerem hat sich ja die Auffassung durchgesetzt, dass ein Nachweis einer Rechtsnachfolge nach §727 ZPO nicht erforderlich ist, wenn sich die Rechtsnachfolge aus dem Handelsregister ergibt, weil die dort verzeichneten Umstände offenkundig i.S.d. §727 II ZPO sind. (BGH, 24.05.2023; VII ZB 69/21).
Das OLG Brandeburg hat jetzt (OLG Brandenburg, 31.01.2023; 7 W 12/23) entschieden, dass das nicht gelten soll, wenn bei einer Personenhandelsgesellschaft alle bis auf einen Gesellschafter ausscheiden weil "die Registereinträge nicht mehr bestehender Gesellschaften nicht mehr einzusehen sind."
"Eine Suche bleibt ohne Ergebnis"
Ich bin ein bisschen durcheinander
Hat man beim OLG Brandenburg bloß vergessen den Haken bei "auch gelöschte Firmen finden" zu setzen oder sitze ich einem Denkfehler auf? (ist die Abrufung von Auszügen geschlossener Registerblätter vielleicht nicht kostenlos (was m.E. ein echtes Argument wäre)?)