Es gibt so etwas wie eine Offenkundigkeit. Es mag sein, dass es einen Fall gibt, bei dem man 4 Wochen nach dem Erbfall völlig zurecht das Fiskuserbrecht feststellt. Aber eben nicht in dieser Häufigkeit.
Insofern kann ich den vorstehenden Post nicht nachvollziehen. Die Masse an Daten ist Beleg genug, dass da etwas ganz gewaltig nicht stimmt. Abgesehen davon, würde ich mich natürlich freuen, wenn das Ministerium eine Überprüfung aller Akten im Einzelnen anordnet. Das kann aber Cromwell nicht selbst tun. Er hat kein Einsichtsrecht.
Bei etwas Nachdenken…ist der Post nicht nachzuvollziehen.