Hallo!
Ich habe einen Schuldner, von dem der Gläubiger schreibt, er weigere sich seinen aktuellen Wohnsitz mitzuteilen. EMA erfolglos. Der letzte Wohnsitz war in unserem AG-Bezirk, weswegen der Gläubiger schreibt, er gehe von unserer Zuständigkeit aus. Der Gläubiger schreibt aber weiter, er möchte, dass der Schuldner den Pfüb über die Anschrift seiner Arbeit (anderes AG) zugestellt bekommt.
Bin ich wirklich trotzdem zuständig? Grundsätzlich geht es nach dem Wohnsitz, aber der ist ja gerade unbekannt. Stellt man wirklich auf den letzten Wohnsitz ab, oder muss man dann nicht die Adresse des Arbeitgebers auch für die Zuständigkeit zugrunde legen?