Umgang mit Rechnungslegung mit elektronischer Post

  • Die Betreuer übersenden uns häufig bei den Rechnungslegungen ihre vollständigen Akten per elektronischer Post. Eine Prüfung ist dann einfach äußerst schwierig; auch eine Folierung der Blätter und Ablage in den Akten nicht zumutbar.

    Wie kann man die Sache beim Amtsgericht besser händeln ?

  • Den Betreuer nett darauf hinweisen, dass mit der Einreichung diffuser Unterlagen der Pflicht zur Rechnungslegung nicht nachgekommen ist, da es nicht Aufgabe des Betreuungsgerichts ist, sich diese aus der Akte des Betreuers selbst zusammen zu suchen?

  • Ich vermute mal, dass Betreuern oft nicht klar ist, was das Gericht im Einzelnen unter den der Rg.legung beizufügenden Belegen versteht. Oft ist ja ein Zahlungsvorgang tatsächlich nur aus einer Kombination verschiedener Schreiben erkennbar (des Dritten sowie des Betreuers).

    Ich kann schon verstehen, dass man dann vorsichtshalber zur Vermeidung von Rückfragen den gesamten Schriftverkehr des Rg.legungszeitraums (soweit er der Vermögenssorge zugeordnet ist) beifügt.

    Problem dürfte dabei auch die digitale Erfassung der Betreutenpost sein. Ich befürchte, eine Aufteilung auf einzelne Aufgabenbereiche beherrschen die Dokumenten-Management-Systeme gar nicht (oder nur mit soviel manueller Nachbearbeitung, dass jeder Vorteil der Digitalisierung perdu ist).

  • Ich vermute mal, dass Betreuern oft nicht klar ist, was das Gericht im Einzelnen unter den der Rg.legung beizufügenden Belegen versteht. Oft ist ja ein Zahlungsvorgang tatsächlich nur aus einer Kombination verschiedener Schreiben erkennbar (des Dritten sowie des Betreuers).

    Eigentlich nicht, nein. Geschätzt 80% sind Rechnungen, die überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden, 15% sind Kartenzahlungen, bei denen Quittungen vorhanden sind.

    Bei einem unsortierten Chaos würde ich auch auf eine chronologische Sortierung oder Nummerierung mit den Buchungen bestehen. Auch § 1865 Abs. 3 BGB spricht von einer geordneten Zusammenstellung.


    Aber grundsätzlich ist eAkte und Rechnungslegung bisher nicht meine liebste Kombination, auch unabhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

  • Bei einem unsortierten Chaos würde ich auch auf eine chronologische Sortierung oder Nummerierung mit den Buchungen bestehen. Auch § 1865 Abs. 3 BGB spricht von einer geordneten Zusammenstellung.

    So sieht es aus!

    Im Zweifel machst Du von Deinem Recht aus § 1865 Abs. 3 Satz 2 BGB Gebrauch und machst Vorgaben, wie die Rechnungslegung einzureichen ist. Die Vorschrift dient ganz ausdrücklich der Arbeitserleichterung der Betreuungsgerichte.

    In der Tat ist es auch hier im Moment noch schwierig, wenn die Betreuer alles elektronisch einreichen. So werden öfter mal die leeren Rückseiten von Dokumenten mitgescannt oder die Belege sind unsortiert...

  • Hallo,

    habe mittlerweile schon etliche Rechnungslegungen elektronisch eingereicht. Im Prinzip analog zur seitherigen Einreichnung auf dem Postweg:

    Von der Reihenfolge: Jahresbericht, Rechnungelegung samt Anschreiben, Kontoauszüge natürlich in der richtigen Reihenfolge, Rechnungen jeweils nummeriert in der richtigen Reihenfolge. Eine Selbstverwaltungserklärung soweit erforderlich.

    Die Schwierigkeit ist tatsächlich, daß man vom Gericht keine Rückmeldung gekommt, wie es gewünscht wird. Auch im Vorfeld gab es keine Wünsche oder Vorstellungen von Seiten des Betreuungsgerichts.

    Es gibt trotz Kommunikation über die Betreuungsbehörde dazu weiterhin keine verlässliche Angaben.

    Ich achte darauf, daß die Datenmenge nicht ausufert, was bedeutet, daß Rückseiten oder sonstige Schriftstücke, die zur Prüfung der Rechnung nicht erforderlich sind (Vordrucke Zahlbeleg, Anschreiben usw.) von mir nicht mitgeschickt werden.

    Die Reihenfolge stelle ich über "PDF Arranger" her.

    Es ist insgesamt eine gute Sache, wenn der schwere Papierpacken nicht zum Gericht und nach der Prüfung zurück zu mir geschickt wird. Das ist ein echter Beitrag zum Umweltschutz!

    "mezzospran"

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